Historische Interpretationspraxis (HIP) Master
Studium & Berufsfeld
Studiengangsinhalte
Das Aufbaustudium wendet sich an Musiker*innen, die die Kenntnis historischer Umstände in Bezug auf die Interpretation von Musik vergangener Jahrhunderte als essenziell für ihren persönlichen Umgang mit Musik betrachten.
Dies betrifft sowohl den Einsatz historischer, den jeweiligen Epochen entsprechender Instrumente bzw. Ihrer Kopien, als auch durch Quellen und Traktate gewonnene aufführungspraktische Erkenntnisse. Die stilistische Spanne innerhalb des Studienganges reicht von der Musik vor 1600 bis ins 19. Jahrhundert.
Bessere Berufschancen im Orchester
Ziel ist die künstlerische Ausbildung von Musiker*innen, die sich im freiberuflichen Musikleben aufgrund ihrer stilistisch umfassenden Bildung behaupten können und ein stetiges Interesse an neuen Erkenntnissen für die musikalische Interpretation bewahren.
Durch Vermittlung zusätzlicher spieltechnischer und stilistischer Fertigkeiten und Kenntnisse zielt der Studiengang auch darauf ab, Orchestermusiker*innen bessere Berufschancen auf dem Stellenmarkt zu eröffnen.
Fächer der Historischen Intepretationspraxis
Das Studium ist in folgenden Hauptfächern möglich: Blockflöte, Traversflöte, Historische Oboe, Barockfagott/Dulzian, Naturhorn, Naturtrompete, Historische Violine/Viola, Barockvioloncello, Viola da gamba, Violone/Historischer Kontrabass, Laute, Cembalo, Hammerklavier sowie Orgel.
Mehr Infos
Termine & Fristen
MA Historische Interpretationspraxis: Bewerbungsfrist zum SoSe 2025
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Historische Interpretationspraxis setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus: Bachelor-, Diplom-Musiker*in, Künstlerische Reifeprüfung, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien für Musik, MusiklehrerInnendiplom, Kirchenmusik (A-Examen) oder diesen Studiengängen vergleichbare Examina im In- und Ausland, sowie eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung (auf historischem oder auf modernem und historischem Instrument).
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einer Prüfung im Hauptfach und einer Prüfung im Pflichtfach Cembalo (außer Hauptfächer Cembalo und Laute). Das vorbereitete Programm im Hauptfach soll mindestens ca. 20-30 Minuten dauern, die Kommission behält sich vor, daraus Musik in der Dauer von ca. 15 Minuten auszuwählen. Das Programm muss jeweils (zumindest zu einem großen Teil) auf einem historischen/historisch eingerichteten Instrument vorgetragen werden. Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese in der Regel auf dem Cembalo.
Anforderungen im Hauptfach
Pflichtfach Cembalo
Für alle Fächer des Aufbaustudiums (außer bei Hauptfach Cembalo, Hammerklavier und Laute) ist eine Prüfung in Cembalo Pflicht. Hierfür soll ein Stück von ca. 3 – 5 Minuten Dauer (z. B. Invention von J. S. Bach oder Pièce de Clavecin von Couperin) vorbereitet werden. Die Eignungsprüfung für das Pflichfach Cembalo wird zusammen mit der Hauptfachprüfung durchgeführt.
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt
Stand: 27.05.2019
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Historische Interpretationspraxis (2023)
[136/2023, 23.06.2023]