Künstlerische Ausbildung Musik KAM (Bachelor)
Studium & Berufsfeld
Der Bachelorstudiengang Künstlerische Ausbildung Musik besteht aus den fünf Curricula Orchesterinstrumente, Klavier/Gitarre, Orgel, Historische Instrumente und Dirigieren. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert grundlegend für alle relevanten Tätigkeiten im instrumental-künstlerischen und instrumentalpädagogischen bzw. dirigentischen Bereich.
Studienziele und Schwerpunkte
Praxisnah und interdisziplinär
Interdisziplinäres Arbeiten wird durch Projekt- und Studienangebote explizit gefördert. Der Kontakt zu vielfältigen Berufsfeldern ist durch Lehrangebote und die mögliche Integration von Praktika frühzeitig gesichert. Intensive persönliche Betreuung durch künstlerisch und wissenschaftlich aktive Lehrende sowie ein Angebot von vielfältigen Projekten und Kooperationen kennzeichnen die Ausbildung der Studierenden ebenso wie die hohe, durch fortlaufende Reflexion abgesicherte Qualität der Lehre an der Hochschule.
Breites Fundament und individueller Schwerpunkt
In allen Curricula erlernen die Studierenden ein grundlegendes pädagogisch-didaktisches Wissen und sammeln Erfahrungen in verschiedenen Unterrichtskonstellationen. Sie bauen eine differenzierte musikalische Hörfähigkeit, ein analytisches Handwerk sowie musikwissenschaftliches Methoden- und Grundlagenwissen auf und vernetzen es mit den künstlerischen Fächern. Über den Wahlbereich gestalten die Studierenden ihr individuelles künstlerisches Profil, das mit Hilfe von möglichen Schwerpunktbildungen auch in spezialisierende Masterstudiengänge oder direkt in spezifische Berufsfelder führen kann.
Infos im Überblick
Studienverlaufspläne
BA KAM: Curriculum Orchesterinstrumente // Orchestral instruments
Studienverlaufsplan: Module, Detailverlauf und Schwerpunkte // Study plan: Modules, detailed course and specializations
BA KAM: Curriculum Klavier, Gitarre // Piano, Guitar
Studienverlaufsplan: Module, Detailverlauf und Schwerpunkte // Study plan: Modules, detailed course and specializations
BA KAM: Curriculum Orgel // Organ
Studienverlaufsplan: Module, Detailverlauf und Schwerpunkte // Study plan: Modules, detailed course and specializations
BA KAM: Curriculum Historische Instrumente // Historical instruments
Studienverlaufsplan: Module, Detailverlauf und Schwerpunkte // Study plan: Modules, detailed course and specializations
BA KAM: Curriculum Dirigieren // Conducting
Studienverlaufsplan: Module und Detailverlauf // Study plan: Modules and detailed course
Termine und Fristen
Künstlerische Ausbildung Musik (KAM) Fagott: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2024/25
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Künstlerische Ausbildung Musik (KAM) ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mindestens 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Künstlerische Ausbildung Musik (KAM) werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Digitale Vorauswahl
In einigen Fächern gibt es eine digitale Video-Vorrunde. Die Anforderungen finden Sie nachfolgend.
Technische Anforderungen
Für die digitale Video-Vorrunde gelten die folgenden technischen Anforderungen.
- Bitte bemühen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine gute Ton- und Bildqualität. Jedoch ist es nicht erforderlich, eine professionelle Studioaufnahme herzustellen. In der Auswahl der Aufnahmegeräte sind Sie frei.
- Sie müssen während des Spiels im Bild sichtbar bleiben und eindeutig identifizierbar sein. Innerhalb der Werke (Einzelsätze bei zyklischen Werken wie Sonaten oder Suiten) sind keine Bild- oder Tonschnitte erlaubt. Es werden auch Videoaufnahmen akzeptiert, die bereits zu einer anderen Gelegenheit produziert wurden; dabei sind auch Einstellungen verschiedener Kameras zulässig.
- Die Aufnahmen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Bitte laden Sie Ihre Videos auf eine Streaming-Plattform Ihrer Wahl hoch (z.B. YouTube, Vimeo, Clouds, etc.). Die Videos müssen ohne Passwort abrufbar sein und ohne Download der Datei gestreamt werden können.
- Bitte erstellen Sie pro Werk (z.B. eine Sonate, Suite, Arie) eine Video-Datei. Sie können bis zu 6 Links zur Verfügung stellen.
Fachliche Anforderungen
Eignungsprüfung
Die Präsenz-Eignungsprüfung besteht aus den folgenden Teilprüfungen:
- Hauptfach
- Pflichtfach Musiktheorie
- Pflichtfach Hörfähigkeit
- instrumentales Pflichtfach
Die Prüfung findet in zwei Teilen statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken. Im ersten Teil wird das Hauptfach geprüft; wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen; dieser besteht aus den Prüfungen in den Pflichtfächern. Häufig gestellte Fragen rund um die Eignungsprüfung beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.
Bitte beachten:
- Die in der Eignungsprüfung des Fachbereichs 1 erbrachten Leistungen haben den Grad künstlerischer Begabung nachzuweisen, der eine Berufsfähigkeit erwarten lässt
- Bei den Prüfungsinhalten genannten Beispiele sind Hinweise für den Mindestschwierigkeitsgrad
- Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese durch Klavier oder Cembalo; die*der Begleiter*in wird von der Hochschule gestellt; wird sie*er von der*dem Bewerber*in selbst gestellt, ist dies der Hochschule rechtzeitig bekannt zu geben
Anforderungen im Hauptfach
Hörfähigkeit
In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat die*der Bewerber*in die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
Mustertest Hörfähigkeit B
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit B
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.
Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Musiktheorie
In einer schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:
- Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern)
- Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
- Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei oder vierstimmigen Satz
- Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter
Mustertest Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Lösungen Mustertest Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Notenbeispiele Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Instrumentales Pflichtfach
- Im Pflichtfach Klavier (oder bei Viola da Gamba und Blockflöte alternativ auch Cembalo) sind zwei Stücke aus verschiedenen Stilepochen vorzutragen, z.B. Inventionen von Bach, Sonatinen von Clementi op. 36.
- Wird als Pflichtfach ein Melodieinstrument (möglich bei Hauptfach Laute und Cembalo) gewählt, sind zwei Stücke aus verschiedenen Stilepochen vorzutragen.
- Wird als Pflichtfach Gesang gewählt (möglich bei Hauptfach Laute und Cembalo), ist ein Volkslied und ein Kunstlied vorzutragen.
- Die Prüfungsdauer im instrumentalen Pflichtfach beträgt etwa 10 Minuten
- Bei der Eignungsprüfung Orchesterdirigieren ist die Klavierprüfung bereits Bestandteil der Hauptfachprüfung
- Bei den Gitarrist*innen und Pianist*innen entfällt die Nebenfachprüfung Klavier/ Gesang/ Melodieinstrument
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Studierende, die aktuell im BA bzw. MA Künstlerische Instrumentalausbildung studieren, können in die neue Studien- und Prüfungsordnung des BA bzw. MA KAM wechseln. Bitte wenden Sie sich dazu an das Prüfungsamt.
BA KAM Orchesterinstrumente: Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung
nicht-amtliche Lesefassung
BA KAM Klavier, Gitarre: Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung
nicht-amtliche Lesefassung
BA KAM Orgel: Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung
nicht-amtliche Lesefassung
BA KAM Historische Instrumente: Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung
nicht-amtliche Lesefassung
BA KAM Dirigieren: Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung
nicht-amtliche Lesefassung