Master Konzert (Gesang)
Studium & Berufsfeld
Im Masterstudiengang Konzert (Gesang) erwerben die Studierenden die Voraussetzungen, im Berufsleben als professionelle Konzertsänger*innen erfolgreich tätig zu sein. Neben der Erarbeitung einer profunden Gesangstechnik liegen die Schwerpunkte auf Lied, Oratorium, Konzert und Gesangspädagogik.
Eigene Interessen im Wahlbereich vertiefen
Vertiefen können die Studierenden ihre Interessen im Bereich der Zeitgenössischen Musik (in Zusammenarbeit mit dem IzM) und/ oder Historischer Interpretationspraxis (in Zusammenarbeit mit der Abteilung HIP). Die Ausbildung in den zentralen Fächern Gesang, Konzertrepertoire, Liedgestaltung und Pädagogik wird durch einen großen Wahlbereich zur Vertiefung der individuellen Interessen und Fähigkeiten ergänzt, in denen flankierende Veranstaltungen im Bereich Selbstmanagement, Bewegung/ Gesundheit angeboten werden. Die Arbeit an internen und externen künstlerischen Projekten ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung.
Vernetzung, Förderung und Teamteaching
Der Studiengang verpflichtet sich insbesondere zur Vernetzung der Lehrenden aller Module im Interesse der Studierenden. Durch unterschiedliche Formate des Teamteachings und durch einen engen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden soll eine persönliche und individuelle Förderung der Studierenden erreicht werden.
Durch den Aufbau von umfassenden Kompetenzen werden die Studierenden befähigt, sich dem ständig in Veränderung begriffenen Berufsfeld anzupassen und sich in die wandelnde Kulturlandschaft als Solist*in sowie als Ensemblesänger*in erfolgreich einbringen zu können und unterschiedlichsten Aufführungsformaten gerecht zu werden.
2011 wurde die Gesangabteilung der HfMDK mit dem Hessischen Exzellenzpreis für Hochschullehre ausgezeichnet.
Hinweis: Für Studierende mit dem Berufsziel Sängerdarsteller*in bieten wir den Masterstudiengang Musiktheater an.
Termine & Fristen
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Konzert (Gesang) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule im In- oder Ausland mit Hauptfach Gesang oder einen vergleichbaren Abschluss, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (für Nichtmuttersprachler B2), ein HNO Nachweis und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
HNO Nachweis
- Der HNO Nachweis muss von einem Facharzt/ einer Fachärztin für Phoniatrie ausgestellt werden und die stimmphysiologische Tauglichkeit für einen Studiengang Gesang nachweisen.
- Der HNO Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein halbes Jahr sein.
- Sofern Sie den HNO Nachweis nicht vor dem 1. März erhalten können, reichen Sie diesen bitte bis zum 15. Juni per E-Mail nach.
- Auch ausländische Nachweise werden akzeptiert, sofern Sie eine Übersetzung ins Deutsche beifügen.
- Ggf. fordern wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich zum Einreichen eines Phoniatrischen Gutachtens auf.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Digitale Vorauswahl
In der Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Konzert (Gesang) ist eine digitale Vorauswahl gemäß §11 der Eignungsprüfungsordnung vorgesehen.
Für die digitale Vorauswahl ist folgendes als Video im Rahmen der Online-Bewerbung einzureichen:
- Namensnennung und Selbstvorstellung in wenigen Sätzen zum musikalischen Werdegang und der Motivation für das Masterstudium
- Auswahl von 3 Werken unterschiedlicher Stilistik aus dem einzureichenden Programm der Präsenz-Eignungsprüfung (siehe unten)
Das Repertoire muss in Originalsprache und neben Deutsch in 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten, Lieder müssen auswendig vorgetragen werden und können gegebenenfalls mit einer Playback-Klavierbegleitung oder ohne Klavierbegleitung präsentiert werden, sofern bei der Tonaufnahme kein Korrepetitor zur Verfügung steht.
Bitte laden Sie Ihre Videos auf eine Streaming-Plattform Ihrer Wahl hoch (z.B. YouTube, Vimeo, Clouds, etc.). Die Videos müssen ohne Passwort abrufbar sein und ohne Download der Datei gestreamt werden können.
Bitte erstellen Sie pro Werk eine Video-Datei. Die Links zu den Videos reichen Sie mit Ihrer Online-Bewerbung ein.
Eignungsprüfung
Wir empfehlen, dass Sie zu Studienbeginn im Masterstudium Konzert (Gesang) jünger als 28 Jahre sind.
Das Studium kann nur auf Basis guter sprachlicher Kommunikationsfähigkeit durchgeführt werden, deshalb sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für das Gesangsstudium.
Bei Bestehen der digitalen Vorauswahl (siehe oben) wird zur 1. Präsenzrunde eingeladen, die inhaltlich unverändert auf Basis der vollumfänglichen Programme durchgeführt wird.
Die Prüfung findet in zwei Präsenzrunden von jeweils ca. 10 Minuten statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken. In jeder Runde wird aus dem eingereichten Repertoire von der Kommission ausgewählt. Erscheint die Eignung in der ersten Runde möglich, wird zur zweiten Runde eingeladen.
Darüber hinaus wird nach Aktenlage (Studienleistungen aus dem/den bisherigen Studiengängen) geprüft, ob Italienischkenntnisse in ausreichendem Maße vorhanden sind. Falls nicht, kann die Prüfungskommission eine Verpflichtung zur Belegung weiterer Italienischkurse im Rahmen des Wahlbereichs aussprechen.
Die weiteren Bestimmungen zur Eignungsprüfung sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen regelt die Eignungsprüfungsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Einzureichendes Programm
Einzureichen ist ein anspruchsvolles Programm von ca. 40 Minuten Dauer, darunter
- 4 Arien aus Oratorien, Kammerkantaten oder sonstiger Konzertliteratur, davon mindestens eine mit Rezitativ,
- eine Opernarie (szenisch)
- 6 Lieder
- Ein vorbereiteter Prosatext oder ein Gedicht in deutscher Sprache von maximal 5 Minuten Länge, auswendig vorzutragen
- Ein Gespräch findet nach Maßgabe der Prüfungskommission in den Präsenzrunden statt.
- Oratorien und Lieder müssen aus mindestens 3 Zeitepochen gewählt werden; darunter
- mindestens eine Arie von J.S. Bach, eine von Mozart/Haydn und
- eine Komposition nach 1970 oder ein Werk der 2. Wiener Schule (Hiermit sind diejenigen (nach 1908) komponierten Werke der Zweiten Wiener Schule und ihrer Anhänger gemeint, die freitonal oder dodekaphon komponiert sind. In diesem Sinne sind so auch vor 1970 entstandene Werke von Messiaen, Dallapiccola u.a. zulässig.);
- die Opern-Arie kann beliebig gewählt sein.
Das Repertoire muss in Originalsprache und neben Deutsch in mindestens 2 anderen Sprachen gesungen werden. Die Oratorien-Arien können mit Noten, Lieder und Opernarien müssen auswendig vorgetragen werden.
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt
Stand: 27.05.2019
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Konzert (Gesang) (2021)
[104/2021, 30.11.2021]