Tanz Bachelor
Studium & Berufsfeld
Ziel des Bachelorstudiengangs Tanz (BAtanz) ist die Ausbildung und individuelle Förderung von kreativen, ausdrucksstarken Tänzerpersönlichkeiten, die über ein großes Spektrum in Techniken des Balletts und des Zeitgenössischen Tanzes verfügen und ihre Qualitäten souverän einsetzen können. Sie haben Fähigkeiten entwickelt, künstlerische Arbeitsprozesse kreativ mitzugestalten und sind in der Lage über sich und die Kunstform Tanz im interdisziplinären wie im historischen und gesellschaftlichen Kontext zu reflektieren. Im Verlauf des Studiums werden die Studierenden ermutigt und unterstützt, soziales und politisches Engagement zu entwickeln, sich selbstbewusst und verantwortlich in Gruppen einzubringen und Gruppenprozesse positiv mitzugestalten.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Tanz sind qualifiziert als Tänzer oder Tänzerin im Berufsfeld zu arbeiten und haben gute Grundlagen erarbeitet um sich mit einer Zusatzqualifikation als Tanzpädagoge oder -Pädagogin, als Choreographin bzw. Choreograph, als Trainingsleiterin oder -Leiter, sowie in der Körper- und Bewegungstherapie zu betätigen und ihr Wissen in andere Felder zu übertragen.
Das Ausbildungsmodell ruht auf 7 miteinander verbundenen Säulen (siehe Modulhandbuch) und führt von einer parallelen zu einer integralen Ausbildung: Technik, Kreativität, Körperbewusstheit, Theorie, Projektarbeit, Interdisziplinarität, Aufführungen.
Termine & Fristen
Bitte beachten Sie, dass Sie zum jeweiligen Eignungsprüfungstermin von der Hochschule eingeladen werden.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Tanz werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen oder Englischen vorausgesetzt. Die körperliche Eignung zu professionellem Tanz und die entsprechende tänzerische und musikalische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für den Studiengang BAtanz besteht aus einer digitalen Vorauswahl und einer Präsenz-Eignungsprüfung.
Aus allen Bewerberinnen/Bewerbern werden auf Basis eingeschickter Videos Kandidatinnen/Kandidaten für die Präsenz-Eignungsprüfung ausgewählt.
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Modulhandbuch
Modulhandbuch DE
Module handbook ENG
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt
Stand: 27.05.2019
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Tanz (2021)
[101/2021, 04.05.2021]
Study and Examination Regulations for the BA Dance (2021)
This is a translation of the original German document, published as Amtliche Bekanntmachungen Nr. 101/2021. Only the German version is legally binding.