Akkreditierung
Die Programmakkreditierung ist ein externes Qualitätssicherungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge. Gemäß Hessischem Hochschulgesetz sind Studiengänge zu akkreditieren. Die HfMDK setzt diesen gesetzlichen Auftrag um und wird bis 2025 alle Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditieren.
In der Programmakkreditierung werden u.a. diese Kriterien überprüft:
- Qualifikationsziele und Profil des Studiengangs
- ein auf diese Ziele abgestimmtes Curriculum mit klaren Lernergebnissen und Kompetenzen
- modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem
- Gewährleistung der Studierbarkeit in der Regelstudienzeit
- Definition von Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Eignungsverfahren
- ausreichende personelle und sachliche Ressourcen
- Beteiligung der Studierenden in der Studiengangsentwicklung
Studienakkreditierungsverordnung
ECTS Leitfaden
Akkreditierte Studiengänge
Fachbereich 1
BA Künstlerische Ausbildung Musik
MA Künstlerische Ausbildung Musik
Fachbereich 2
Fachbereich 3
Infos und Hilfe
Um die Studiengänge bestmöglich bei der Akkreditierung zu unterstützen, haben wir Handreichungen zu den Vorgaben, Checklisten und Musterberichte erarbeitet, die wir Ihnen sehr gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Generelle Informationen zu Studiengangentwicklung und Akkreditierung finden Sie in der Datenbank des Akkreditierungsrates.