Beurlaubung
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Beurlaubung während Ihres Studiums. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie den Antrag auf Beurlaubung im CampusWEB ausfüllen.
Eine Beurlaubung ist fristgerecht über das CampusWEB zu beantragen und einzureichen. Sie benötigen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Hauptfachlehrkraft beispielsweise per E-Mail – bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Hauptfachlehrer oder Ihrer Hauptfachlehrerin. Anschließend laden Sie diese Bestätigung im PDF- oder .jpg-Format im CampusWEB hoch. Auch weitere erforderliche Nachweise sind beizufügen und im genannten Format hochzuladen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Angaben streng vertraulich.
Wo finde ich den Antrag?
Den Antrag finden Sie im CampusWEB unter „Mein Studium / Meine Anträge“.
Klicken Sie rechts neben dem Antrag auf „Ausfüllen“.
Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf „Speichern & Abschicken“.
Nächste Fristen
Häufige Fragen
Wer kann sich beurlauben lassen?
Gründe für eine Beurlaubung regelt die Hessische Immatrikulationsverordnung in §8.
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt (Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Attest nachgewiesen werden),
- Für die Ableistung einer studienbedingten Praktikantenzeit (bitte Nachweis beifügen),
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt. (Nachweis z.B. Austauschprogramm, aufnehmende Hochschule im Ausland),
- Mutterschutzfrist oder Elternzeit. (Nachweis aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde), Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen (bitte ärztliche Bescheinigung beifügen),
- Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,
- Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung (Bescheinigung über Mitgliedschaft und Zeitaufwand beifügen).
- Die HfMDK ermöglicht Ihnen eine Beurlaubung auch zur Vorbereitung bzw. Durchführung einer Abschlussprüfung (Anmeldung zur Prüfung muss nachgewiesen werden)
Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung im ersten Fachsemester nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus den o.g. Gründen 1, 4 und 5, möglich ist.
Wann ist der Antrag auf Beurlaubung zu stellen?
Studierende können sich innerhalb der Rückmeldefrist aus einem wichtigen Grund vom Studium beurlauben lassen. Nach Semesterbeginn ist eine Beurlaubung in der Regel nicht mehr vorgesehen. Eine Ausnahme bilden Beurlaubungen aufgrund von Erkrankung und Mutterschutz. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Beurlaubung sobald Sie den Entschluss gefasst haben. Sollten Ihnen noch Nachweise (ärztliches Attest, Praktikumsvertrag etc.) fehlen, können Sie uns diese, sobald Sie Ihnen vorliegen, per E-Mail nachreichen. Ein früh gestellter Antrag vereinfacht uns die Semesterplanung. Nur die Genehmigung des Hauptfachlehrenden muss zur Antragsstellung vorliegen, damit Sie den Antrag online abschicken können.
Studien- und Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters?
Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen oder das Ablegen von Prüfungen aus. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung ist möglich. Weiterhin haben Studierende, die aus den o.g. Gründen 4 bis 6 beurlaubt sind, trotz Beurlaubung die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Muss ich mich noch von Prüfungen abmelden oder passiert das automatisch?
Durch die Genehmigung des Antrags auf Beurlaubung sind Sie in dem beurlaubten Semester nicht von Prüfungen abgemeldet für die Sie sich schon angemeldet hatten. Bitte melden Sie sich unverzüglich im Prüfungsamt: pruefungsamt@orga.hfmdk-frankfurt.de
Muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?
Ja, während der Beurlaubung behalten Studierende den Studierendenstatus und müssen den vollständigen Semesterbeitrag einzahlen.
Zählen Urlaubssemester als Fachsemester?
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
Wie viele Urlaubssemester sind möglich?
Eine Beurlaubung ist für nicht mehr als 6 Semester (außer bei Krankheit) möglich.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studierendensekretariat: Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de