Dienstreisen
Dienstgänge sind Gänge oder Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb Frankfurts, die angeordnet oder genehmigt worden sind. Die Anordnung bzw. Genehmigung bedarf hierfür nicht der Schriftform.
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb von Frankfurt. Sie dürfen erst dann angetreten werden, wenn sie zuvor schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sind. Werden Dienstreisen ohne schriftliche Genehmigung oder Anordnung angetreten, kann dies zum Verlust von Ansprüchen bei Dienst- oder Arbeitsunfällen führen. Ohne eine Dienstreisegenehmigung können angefallene Reisekosten nicht erstattet werden.
Online-Veranstaltungen beantragen
Für die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen, die als reine Online-Veranstaltungen (nicht in Präsenz) stattfinden, stellen Sie bitte ebenfalls einen schriftlichen Antrag mit dem speziellen Formular:
Antrag auf Genehmigung eines Online-Seminars
Stand: 29. November 2022
Dienstreise beantragen
Beantragt wird die Dienstreise mit dem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und leiten diesen weiter zur Stellungnahme an die für Sie zuständige Führungskraft. Wenn der Antrag durch die Führungskraft befürwortet wurde, ist er der Personalabteilung zur Prüfung vorzulegen, anschließend leitet die Personalabteilung den Antrag zur finalen Genehmigung an die Hochschulleitung weiter und bestätigt der/dem Bediensteten den Eingang des genehmigten Antrags via E-Mail.
Tarifbeschäftigte, Beamte sowie Professorinnen und Professoren finden die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung einer Dienstreise hier:
Leitfaden zu Dienstreisen
Stand: 16. Mai 2023
Antrag für Dienstreisen und Fortbildungsreisen
Stand: 10. Mai 2023
Antrag digitale Fahrkarte (Bahn)
Stand: 10. Mai 2023
Reisekostenabrechnung
Stand: 10. Mai 2023
Ausfüllhilfe: Reisekostenerstattung für Dienstreisen
Stand: 29. November 2022
Auslandsreisen
Bei Auslandsdienstreisen ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen.