Mit Erasmus+ ins Ausland
Mit dem Erasmus+ Programm können Studierende der HfMDK beim Studium oder Praktikum im Europäischen Ausland unterstützt werden. Die Hochschule hat Verträge mit Partnerhochschulen geschlossen und ermöglicht dadurch den Austausch von Studierenden in Erasmus+.
Ein Erasmus+ Studium an anderen europäischen Hochschulen ist grundsätzlich auch möglich, muss jedoch frühzeitig mit dem International Office abgestimmt werden.
Studierende, die mit Erasmus+ für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate), genießen folgende Vorteile:
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
- In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate gefördert werden.
Bewerbungsschluss
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Erasmus-Auslandsstudium erfüllen?
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Wie oft und für wie lange kann ich ins Ausland?
Mit Erasmus+ können Sie während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Ab dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 150€ zusätzlich, also 750€ in Gruppe 1, 690€ in Gruppe2 und 540€ in Gruppe 3.
Zusatzförderungen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Sonderförderung für erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, unter bestimmten Voraussetzungen
Sonderförderung für Erstakademiker*innen
Studierende, aus einem nicht-akademischen Elternhaus erhalten zusätzliche finanzielle Mittel.
Weitere Informationen zu den Sonderförderungen für Teilnehmende mit geringeren Chance gibt es hier: Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Green Travel
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Förderung:
- top-up von 50 Euro für Reisekosten
- zusätzliche Fördertage wenn die Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln mehr Zeit in Anspruch nimmt
etc.
Weitere Informationen unter Fördermöglichkeiten für „Green Travel“ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Wie bewerbe ich mich?
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Partnerhochschule studieren möchten, nimmt die Partnerhochschule vor. Dabei dient ihr neben den Bewerbungsformularen, die im International Office erhältlich sind, als Qualitätssicherungsinstrument auch eine Arbeitsprobe (Audio und/oder Video) der Bewerberinnen und Bewerber. Hierzu erhalten Sie Informationen im International Office der HfMDK.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular
- Learning Agreement (inkl. der von Ihnen ausgewählten Kurse/Klassen/Fächer)
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf (vollständig bis Ende 2022, kurz/tabellarisch)
- Arbeitsprobe mit 3 Stücken, bzw. Portfolio bei Regie
Das Bewerbungsformular und das Learning Agreement erhalten Sie im International Office.
Bitte prüfen Sie zusätzlich auf den Webseiten der Partnerhochschulen:
- Werden zusätzliche Informationen benötigt (z.B. Transcript oder Empfehlungsschreiben)?
- Bitte prüfen Sie ob Sie die Bewerbung in Papierform oder online einreichen müssen.
- Nur für Bewerber zum SS 2024 relevant: Bietet die Hochschule einen zweiten Bewerbungstermin für das Sommersemester an? Auch dann muss dem International Office bis zum 15. Februar 2023 das Bewerbungsformular vorliegen. Für die übrigen Unterlagen und die Arbeitsprobe kann jedoch ein späterer Termin vereinbart werden.
Bewerbungsschluss
für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im akademischen Jahr 2023/24 ist der 15. Februar 2023!
Brauche ich einen Sprachtest oder Sprachkurs?
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für einen Großteil der europäischen Sprachen zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler.
Für diese Sprachen stehen darüber hinaus Online-Sprachkurse zur Verfügung. Jede Hochschule erhält eine bestimmte Anzahl an Lizenzen, die sie an die ausgewählten Erasmus+ Outgoings weitergeben kann. Voraussetzung dafür ist das Absolvieren des Sprachtests.
Was ist der Abschlussbericht?
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Formulare & Dokumente
Gebrauchsanweisung für das Erasmus+ Auslandsstudium
AEC-Formular Outgoing Students (Bewerberformular)
(Wird nur benötigt wenn die Partnerhochschule keine Onlinebewerbung anbietet oder keine eigenen Formulare hat.)
Bewerberinformation
(bis zum 15. Februar im International Office einreichen.)
Learning Agreement Outgoing Students
(Wird nur benötigt wenn die Partnerhochschule keine Onlinebewerbung anbietet oder keine eigenen Formulare hat.) Bitte füllen Sie zunächst nur die erste Seite (before mobility) aus. Eine genaue Erklärung finden Sie in der Anleitung.
Learning Agreement Studies: Anleitung
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Charta für Studierende geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.