Exmatrikulation
Möchten Sie Ihr Studium an der HfMDK beenden oder den Studienort wechseln, müssen Sie sich exmatrikulieren. Rechtsgrundlage ist § 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Bevor Sie sich exmatrikulieren, müssen Sie alle Bücher und Noten aus der Bibliothek, Schlüssel oder sonstige geliehene Dinge und Unterlagen der Hochschule zurückgeben.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Bitte gehen Sie ins CampusWEB und dort zu „Mein Studium / Meine Anträge“ und füllen den Antrag auf Exmatrikulation aus.
Klicken Sie rechts neben dem Antrag auf „Ausfüllen“. Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf „Speichern & Abschicken“.
Wie funktioniert die Exmatrikulation?
1. Exmatrikulation auf Antrag
Sie beantragen die Exmatrikulation über den Online-Antrag im CampusWEB. Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des laufenden Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch ausgeschlossen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine "Exmatrikulationsbescheinigung". Diese dient der Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.
2. Exmatrikulation nach bereits erfolgter Rückmeldung und Erstattung des Semesterbeitrags
Sollten Sie sich bereits für das nächste Semester, das auf das Semester Ihrer Exmatrikulation folgt, rückgemeldet haben, so können Sie sich den Semesterbeitrag bis zum 30.04. für das Sommersemester und bis zum 31.10. für das Wintersemester erstatten lassen. Eine Teilrückzahlung ist nicht möglich. Für die Erstattung ist die Rückgabe Ihres bereits gestempelten Studierendenausweises (Semesterticket) Voraussetzung.
Beispiel: Sie haben sich bereits am 20.2. für das kommende Sommersemester (Beginn 1.4.) rückgemeldet. Nun möchten Sie jedoch das Studium nicht fortsetzen und beantragen die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters (31.3.). In diesem Fall können Sie den bereits bezahlten Semesterbeitrag für das Sommersemester rückerstattet bekommen, wenn Sie Ihren bereits gestempelten Studierendenausweis (Semesterticket) zurückgeben. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30.04. mit allen erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat eingereicht werden.
3. Exmatrikulation von Amts wegen
Wenn Sie keinen Semesterbeitrag überweisen und auf keine E-Mail-Erinnerungen oder schriftliche Aufforderungen zur Rückmeldung reagieren, also sämtliche Fristen (Rückmeldefrist und Nachfrist) verstreichen lassen, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Diese Form der Exmatrikulation nennt sich Exmatrikulation von Amts wegen.
Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienzeiten erhält man nur bei einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag. Diese brauchen Sie häufig zur Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.