Fachbereich 2: Statement zur Inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, bzw. Convention of the rights of persons with disabilities) ist in der Bundesrepublik 2009 in Kraft getreten. „Teilhabe von Menschen mit Behinderung am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit“ – so werden dort die zentralen Felder einer inklusiven Gesellschaft definiert.
Die Differenz zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne 'Behinderung', bzw. Förderbedarf wird in der Inklusionsforschung und -pädagogik relativ breit thematisiert. Darüber hinaus wird Inklusion im Zusammenhang mit weiteren Differenzen, wie beispielsweise in der Geschlechterforschung, der sozialen Ungleichheitsforschung oder der Migrationsforschung in interdisziplinärer Perspektive diskutiert.
Musik bietet eine besondere Chance, inklusive Bildungsprozesse zu gestalten.
Musizierprozesse ermöglichen es, den eigenen Part als Teil eines gemeinsamen Produktes zu erleben. Musik ermöglicht vielfältige Umgangsweisen mit dem gemeinsamen musikalischen Gegenstand in individueller Ausgestaltung.
Der FB 2 sieht daher eine wesentliche zukünftige Aufgabe darin, musikbezogene Erfahrungen im Kontext der Vielfalt gestalten zu lernen und musikalische Lern- und Lehrprozesse zu entwickeln und zu erforschen, die die Heterogenität der Lernenden konstruktiv nutzen.
Die Gestaltung von Unterricht, der Vielfalt als Chance und positive Herausforderung versteht, ist Aufgabe der Lehrer*innen aller Schulformen. Professionalisierung im Umgang mit Heterogenität/Vielfalt sollte daher für alle Lehramtsstudierenden ein verpflichtender Studienanteil sein und in bestehende curriculare Studienangebote eingebunden werden (z.B. durch Kooperationen im Rahmen von Seminaren, Liederstunden, Schulchorleitung ...).
Der FB 2 ist bestrebt, für Fragen der Inklusion auch im Umgang mit Lehrenden, Studierenden und Angehörigen der Verwaltung zunehmend zu sensibilisieren.
Das Dekanat und die Geschäftsführung stehen dafür als Ansprechpartner zur Verfügung und informieren den Fachbereichsrat in diesem Zusammenhang gegebenenfalls über Anfragen, Kritik, Projekte und Ergebnisse.
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Verabschiedet in der Fachbereichsratssitzung am 22.05.2017.