Freiräume-Förderfonds
Kurzinfo
Die Gesellschaft der Freunde und Förderer (GFF) der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK) stellt dem StuPa für den Zweck der Förderung studentischer Projekte unter dem Titel „Freiräume Förderfonds“ jährlich circa 10.000 Euro zur Verfügung.
Das Studierendenparlament (StuPa) möchte die Studierenden motivieren, eigene Initiative zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche sowie pädagogische Projekte außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren.
Art und Dauer der Förderung
Wie viel Geld bekommt man?
Das StuPa errechnet anhand aller Angaben und nach Einschätzung des Projekts einen Förderungsbetrag. Dabei sind Abweichungen vom höchsten Förderbetrag zulässig. Die Höhe des Förderungsbetrags ist abhängig vom Gesamtbudget des „Freiräume Förderfonds“ und in diesem Zusammenhang von der Gesamtanzahl der Anträge. Dabei berücksichtigt das StuPa bereits erfolgte Förderungen der Antragsstellenden und die Dringlichkeit einer Förderung.
Wann bekommt man das Geld?
Das StuPa überweist den Förderungsbetrag ausschließlich rückwirkend und nach Erhalt von Rechnungen bzw. Quittungen und des Projektberichtes.
Verjährungsfrist
Fördermittel werden nur auf Grundlage von Belegen ausgezahlt, die innerhalb von 3 Monaten nach Projektende eingereicht werden. Danach eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Der Stichtag wird vom StuPa mit der Nachricht zur Bewilligung mitgeteilt.
Bewerbungsfrist
Projektförderanträge müssen vor Beginn des Projektes zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 1. März (Entscheidung Anfang April)
- 1. Juni (Entscheidung Anfang Juli)
- 1. September (Entscheidung Anfang Oktober)
- 1. Dezember (Entscheidung Anfang Januar)
In besonderen Fällen können Anträge unabhängig von den regulären Fristen gestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem StuPa. Die Entscheidung über eine Förderung wird den Antragstellenden per E-Mail mitgeteilt.
Bewerbung
Bewerbungs-Voraussetzungen
- Die Hauptinitiative muss von Studierenden der HfMDK und darf nicht von Lehrenden der Hochschule ausgehen.
- Das Projekt hat ideellen oder gemeinnützigen Charakter und dient nicht der finanziellen Gewinnerzielung.
- Das Vorhaben sollte in Frankfurt oder Umgebung erlebbar sein.
- Das Projekt sollte allen HfMDK-Studierenden sowie der GFF kostenlos zugänglich sein, beispielsweise durch eine öffentliche Generalprobe oder eine Präsentation.
- Kooperationen, z. B. mit anderen Hochschulen, werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich unterstützt.
- Interdisziplinäre und fachbereichsübergreifende Projekte werden ausdrücklich gewünscht
Wofür können Zuschüsse gewährt werden?
- Werbung
- Versicherung
- Fahrtkosten
- Raummiete
- Transport
- Ausleihe von Technik, Notenmaterial, Instrumenten
- ggf. Verpflegung
- ggf. materielle Anschaffungen (z.B. Noten, Technik, Instrumente), die nach Ablauf des Projekts im Regelfall in den Besitz der Hochschule übergehen. Dies gilt nur, solange nicht die Möglichkeit einer Bereitstellung durch die Hochschule besteht.
Zuschüsse können nicht gewährt werden für:
- Gagen für Teilnehmende des Projekts
- Präsente, Blumen, etc.
Wer stellt den Antrag?
Alle Studierenden der HfMDK sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Eine Vorstellung von Projekten während der öffentlichen Sitzung des StuPa wird ausdrücklich gewünscht und ist in der Regel erforderlich.
Wie und wann wird der Antrag gestellt?
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (siehe unten) muss fristgerecht per E-Mail beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) eingereicht werden.
Freiräume Förderfonds: Antrag
Grundlegendes
- Dem StuPa muss eine umfassende Finanzübersicht vorgelegt werden. Eine weitere Förderung durch Dritte ist selbstverständlich möglich und ausdrücklich erwünscht. Bei Falsch- oder Nichtangaben behält sich das StuPa vor, die Förderung zurückzuziehen.
- Projekte, die bereits durch KunstPAKT oder die GFF finanziell unterstützt werden, können im Rahmen des Freiräume Förderfonds nicht gefördert werden.
- Alle Veranstaltungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden und sollten frei zugänglich sein. Eine Einladung der GFF muss erfolgen.
- Bei einer Förderung sind die Antragsstellenden verpflichtet, das AStA-Logo, sowie das Logo der GFF in geeigneter Form auf Werbemitteln aller Art in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt nach Absprache mit dem StuPa zu verwenden.
- Abschlussprüfungen können nur gefördert werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen in besonderem Maße erfüllt werden.
- Eine Förderung ist nur bis zur Ausschöpfung der dem StuPa zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Dies kann auch vor Semester- oder Jahresende der Fall sein.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Eine schriftliche Stellungnahme des StuPa kann eingefordert werden.
- Das StuPa behält sich das Recht vor, unter Angabe von Gründen von seinen Richtlinien abzuweichen.
- Im Regelfall ist eine Beratung über die Durchführung des Projekts mit dem Künstlerischen Betriebsbüro (KBB) der HfMDK zwingend erforderlich. Der Veranstalter für die Durchführung des Projekts muss im Voraus in Absprache mit dem KBB geklärt sein.
Des Weiteren muss folgende Abbildung bei der Planung des Projekts beachtet werden: Falls Zweifel an der Förderungswürdigkeit von Projekten auftreten, kann das StuPa jederzeit kontaktiert werden. Das StuPa unterstützt ebenfalls gerne Fragen zu Antragstellung und Planung.