Ins Ausland
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zu Stipendien und Programmen, die Studienaufenthalte im Ausland anbieten. Wenn Sie mit Erasmus+ ins Ausland möchten, klicken Sie bitte hier.
Für das Wintersemester 22/23 und das Sommersemester 23 vergibt GOstralia!-GOzealand! mit seinen australischen Partneruniversitäten notenunabhängige Voll- und Teilstipendien für ein Auslandssemester in Australien. Mit der Annahme des Stipendium werden Sie Botschafter*in für Ihre ausgewählte Universität und erhalten die Aufgabe fünf Blogeinträge und einen Erfahrungsbericht für GOstralia!-GOzealand! zu verfassen.
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Vollstipendium
Das Vollstipendium deckt die Studiengebühren für ein Semester. Die Bewerbungsfrist für die Bewerbungs- und Stipendienunterlagen endet am 30. April für den Studienstart im 2. Halbjahr des gleichen Jahres (zwischen Juli und Dezember).
Teilstipendium
Das Teilstipendium deckt 50% der Studiengebühren für ein Auslandssemester ab. Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart im 2. Halbjahr des gleichen Jahres (zwischen Juli und Dezember) endet am 30. April, für einen Studienstart im 1. Halbjahr des Folgejahres (zwischen Januar und Juni) endet sie am 30. November.
Die Fulbright Commission ermöglicht geförderte Auslandssemester in den USA mit verschiedenen Stipendien.
Das Universitätsstipendium richtet sich an Studierende im Master-Studium für einen Aufenthalt ab August/September für ein Semester (4 Monate) oder ein Studienjahr (9 Monate) an einer U.S.-Partnerhochschule des Fulbright Netzwerks.
Leistungen:
- Finanzierung der Lebenshaltungskosten und (eines Teils) der Studiengebühren: bis zu US-Dollar 34.500 für einen Jahresaufenthalt (9 Monate) / US-Dollar 15.300 bei Semesteraufenthalt (4 Monate)
- Finanzierung von Hin- und Rückflug
- US-Kranken-/Unfallversicherung
- gebührenfreie Ausstellung des Fulbright-Visums
- Nebenkostenpauschale: Euro 600
- Vorbereitungs- und Networkingseminare
- Aufnahme in das internationale Fulbright Netzwerk
- Beratung durch Fulbright Germany und deren US-Partner
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Zum Zeitpunkt des Stipendienantritts (August/September) Bachelor-Abschluss bzw. mindestens 6 erfolgreich abgeschlossene Fachsemester in Studiengängen mit Abschluss Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen
- Gute bis sehr gute fachliche Vorbildung
- Aktives soziales, kulturelles, politisches Engagement
- Überzeugende Motivation für den Studien- und Kulturaustausch in den USA
- Gute englische Sprachkenntnisse
Die Bewerbungsfristen und Formulare entnehmen Sie bitte der Programmseite der Fulbright Homepage.
Die aktuellen Richtlinien und Bewerbungsunterlagen für das Studienjahr 2023/2024 veröffentlichen werden dort im Mai 2022 veröffentlicht.
Die Fulbright Commission ermöglicht geförderte Auslandssemester in den USA mit verschiedenen Stipendien.
Das Reisestipendium richtet sich an Bachelor-Studierende ab dem fünften Semester und Master-Studierende, die ein Auslandssemester (4Monate) oder Auslandsjahr (9 Monate) an einer amerikanischen Hochschule (Partnerhochschulen des Fulbright Netzwerks) absolvieren möchten.
Leistungen:
- Finanzierung der Reisekosten mit einer Pauschale in Höhe von €2.000.
- Teilnahme am Vorbereitungs- und Netzwerktreffen deutscher und amerikanischer Fulbright-stipendiat*innen
- Betreuung der Stipendiat:innen
- Aufnahme in das Netzwerk der Stipendia*innen und Alumni*ae von Fulbright Germany
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Gute englische Sprachkenntnisse
- Gute bis sehr gute fachliche Vorbildung
- Schlüssige fachliche Zielorientierung für das Studienvorhaben
- Engagement außerhalb des Studiums
- Bereitschaft zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung
- Motivation, sich für die deutsch-amerikanische Verständigung einzusetzen
Bewerber*innen, die bereits länger als vier Monate in den USA studiert oder ein studienrelevantes Praktikum absolviert haben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Reisestipendien von Fulbright Germany lassen sich nicht mit anderen Stipendien kombinieren, wenn diese für einen vergleichbaren Zweck wie das Reisestipendium vergeben werden oder es sich um geschlossene Stipendienprogramme handelt, deren Leistungen die Finanzierung der Reisekosten beinhalten (z.B. DAAD-Individualstipendien, Förderung im Rahmen von ISAP, BachelorPlus).
Die Bewerbungsfristen und Formulare für das Reisestipendium entnehmen Sie bitte der Programmseite der Fulbright Homepage.
Die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) unterstützt bei der Suche nach Fördermöglichkeiten für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen. Hier findet sich eine Übersicht verschiedener Stipendien für bestimmte Fachrichtungen bzw. Studiengänge und Zielländer.
Gefördert wird ein Auslandsaufenthalt für entweder ein Studienjahr (2 Semester bzw. 3 Trimester, maximal 12 Monate Förderdauer) oder ein Auslandsaufenthalt zum Abschluss eins Aufbaustudiengangs (z. B. Master, Förderdauer ein bis zwei Jahre).
Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (zum Stipendienrechner)
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen nach Antrag auch:
- Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
Leistungen von Seiten Dritter werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Weitere Informationen unter DAAD - Stipendien für Studierende im Fachbereich Musik
Gefördert wird ein Auslandsaufenthalt für entweder ein Studienjahr (2 Semester bzw. 3 Trimester, maximal 12 Monate Förderdauer) oder ein Auslandsaufenthalt zum Abschluss eins Aufbaustudiengangs (z. B. Master, Förderdauer ein bis zwei Jahre).
Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (zum Stipendienrechner)
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen nach Antrag auch:
- Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
- Zuschuss zu einem Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache)
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
Leistungen von Seiten Dritter werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Weitere Informationen unter DAAD - Stipendien für Studierende im Fachbereich Darstellende Kunst
Mit dem Programm Lehramt.International fördert der DAAD Praktika während oder nach dem Lehramstsstudium (vor dem Referendariat) an u.a. PASCH-Netzwerk, Kooperations- und Partnerschulen der deutschen Hochschule im Ausland.
Die Förderdauer beträgt bei Studierenden mindestens 30 Tage bis 6 Monate, bei Absolvent*innen 3 -12 Monate.
Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (zum Stipendienrechner)
- Reisekostenzuschuss je nach Gastland
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder gewährt werden
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden
Leistungen von Seiten Dritter werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet.
Weitere Informationen unter
Lehramt.International für Studierende
Lehramt.International für Absolvent*innen
„PROMOS“ ist ein Programm, das durch Mittel des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert wird. Das Stipendium richtet sich an alle Studierende der HfMDK Frankfurt am Main, die einen Fachkurs (bis zu 6 Wochen) im Ausland absolvieren möchten. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse/Meisterkurse an ausländischen Hochschulen oder von anderen anerkannten Anbietern. Vortrags- und Kongressteilnahmen können nicht gefördert werden
Die Förderung beträgt einmalig 500 €, die Anzahl der Förderungen ist begrenzt.
Ausschreibung 2023
Wer kann sich bewerben?
Eingeschriebene Studierende mit der HfMDK, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit
Wie können Sie sich bewerben?
- Bewerbungsformular (siehe Dokumente) ausfüllen
- Informationen zum geplanten Kurs zusammenstellen (Programm, Dozenten, Inhalte, Kosten, Kursdauer etc., ggf. Anmeldebestätigung etc.)
Bitte beachten: Sie können sich für PROMOS bewerben auch wenn Sie sich noch nicht zum Fachkurs angemeldet haben, oder noch keine Anmeldebestätigung erhalten haben.
- Diese Unterlagen per E-Mail an friederike.kreft@hfmdk-frankfurt.de senden
Die Bewerbungsfrist ist der 23. Juni 2023.
Für die US-Bundesstaaten Massachusetts und Wisconsin sowie den australischen Bundesstaat Queensland bietet das Land Hessen Programme an, die es Studierenden ermöglichen, dort an einer Hochschule zu studieren ohne Studiengebühren zahlen zu müssen.
Voraussetzungen:
- Gute Englischkenntnisse (teilweise ist ein Nachweis erforderlich)
- Sehr gute Studienleistungen
- Zum Abreisezeitpunkt muss das 3. Fachsemester (Bachelor) bzw. das 2. Fachsemester (Master) abgeschlossen sein
- Gute Deutschkenntnisse (für ausländische Studierende)
In Wisconsin und Queensland kann ein Auslandssemester sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. In Massachusetts ist ein Auslandsemester nur zum Wintersemester möglich.
Semesterzeiten:
Massachusetts:
Anfang September bis Januar
Wisconsin:
Semester 1: Ende August bis Dezember
Semester 2: Anfang Januar bis Ende Mai
Queensland:
Semester 1: Ende Februar bis Ende Juni
Semester 2: Ende Juli bis Ende November
Einige Hochschulen haben Trimester. Die genauen Semesterzeiten können auf den Webseiten der Hochschulen nachgesehen werden.
Bitte beachte, dass die Bewerbung bereits 1 Jahr vor dem gewünschten Abreisezeitpunkt im International Office eingereicht werden muss!
Für Massachusetts und Wisconsin liegt die Bewerbungsfrist im Wintersemester, für Queensland im Sommersemester. Die genauen Fristen werden vom International Office festgelegt und bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu den Programmen und den jeweiligen Leistungen, Voraussetzungen oder Bewerbungsverfahren findest Du unter den folgenden Links.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für Studienaufenthalte im künstlerischen Bereich in Frankreich. Dieses Stipendium ist „ausschließlich für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf".
Der Aufenthalt an einer französischen Universität muss mit der Heimathochschule bzw. in Eigeninitiative selbst organisiert werden. Wenn Sie eine Studienplatzzusage an einer Universität in Frankreich erhalten haben, können Sie einen Antrag auf ein Stipendium beim DFJW stellen.
Leistungen:
- 300€ pro Monat plus Fahrtkostenpauschale
- Für einen Aufenthalt von 2 bis max. 5 Monaten
Voraussetzungen:
- Zwischen 18 und 30 Jahre alt
- Ausreichende Französischkenntnisse
- „besonderer Förderbedarf“
- Anfertigen eines Berichtes über den abgeschlossenen Studienaufenthalt, der veröffentlicht werden kann
Bewerbung:
- Bewerbung erfolgt online über das International Office der HfMDK
- Bewerbungsfirst für Aufenthalt im Sommersemester: 15. Dezember
- Bewerbungsfirst für Aufenthalt im Wintersemester: 15. Juli
Weitere Informationen unter Stipendien für Studienaufenthalte im künstlerischen Bereich in Frankreich.