Nachhaltigkeitsverständnis
Präambel
Das Nachhaltigkeitsverständnis der HfMDK dient als Grundlage für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die strategische und operative Ziele sowie dazugehörige Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt, überprüft und umsetzt. Nachhaltigkeit geht nur gemeinsam und lebt von den Menschen, die sie ausgestalten und leben. Daher wollen wir als vielfältige Gemeinschaft in unserer Hochschule auf allen Ebenen Nachhaltigkeit mitdenken und im Rahmen unserer Aufgaben und Verantwortlichkeiten an der Weiterentwicklung der HfMDK zu einer nachhaltig agierenden Organisation mitwirken.
Die Auseinandersetzung mit den Künsten in Theorie und Praxis, die Kunstpraxis als eigenständiger Erkenntnisweg sind unsere Methoden, mit denen wir Gegenwart reflektieren. Künstler*innen, Wissenschaftler*innen sowie Beschäftigte der Verwaltung kennen den Umgang mit oft knappen Ressourcen. Mit diesen Erfahrungen und unseren Methoden wollen wir in der Hochschullehre, -forschung und Kunstpraxis zum Diskurs über Nachhaltigkeit beitragen.
Nachhaltigkeitsverständnis der HfMDK
Vor dem Hintergrund existenter globaler sozial-ökologischer Krisen und damit verbundener Ungleichheiten sowie struktureller Ungerechtigkeiten haben Hochschulen eine gesellschaftliche Verantwortung. Als Hochschule für Musik und Darstellende Kunst sind wir eine Zukunftswerkstatt für die Gesellschaft. Unsere Studierenden gehören zu den „change agents“ der Gesellschaft von morgen.
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und streben als Kunsthochschule an, Nachhaltigkeit ganzheitlich in den Bereichen Governance, Lehre, Forschung, Transfer sowie im Hochschulbetrieb zu verankern.
Wir verstehen die Transformation zu einer nachhaltigen Hochschule als einen dynamischen Such-, Lern-, Abwägungs- und Gestaltungsprozess. Dabei wahren wir die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten und respektieren die Grundbedürfnisse der gegenwärtigen und auch zukünftigen Generationen.
Bei der Ausformulierung unserer Bestrebungen, die Hochschule sozial-ökologisch zu gestalten, orientieren wir uns an der Agenda 2030 und den 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Diese beziehen sich nicht nur auf die drei Dimensionen: Ökologie, Ökonomie und Soziales, sondern bilden auch die Komplexität des Themas Nachhaltigkeit ab. Dem zugrunde liegen auch die Prinzipien der Klimagerechtigkeit und des Pariser Klimaschutzabkommens.
Unser Streben hin zu einer nachhaltigen Hochschule ist kontextabhängig und moderiert Zielkonflikte im Rahmen eines kontinuierlichen Aushandlungsprozesses mit sowie zwischen den Hochschulmitgliedern- und angehörigen.
Unser Nachhaltigkeitsverständnis berührt verschiedene Querschnittsthemen wie Diversität und Digitalisierung. Wir verstehen diese und weitere Querschnittsthemen als essentielle Basis für eine zukunftsfähige und nachhaltige Hochschule.
Nachhaltigkeit in den verschiedenen Handlungsfeldern
Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und als Hochschulgemeinschaft unseren Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation zu leisten, wollen wir Nachhaltigkeit in allen Handlungsfeldern der Hochschule etablieren und orientieren uns dabei am Whole Institution Approach.
Die HfMDK setzt sich unter Wahrung des § 5 (3) GG „Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ in folgenden Handlungsfeldern für Nachhaltigkeit ein:
Addendum:
Gesellschaftliche Verantwortung der HfMDK
Der Auftrag zur gesellschaftlichen Verantwortung der HfMDK und der damit verbundene Anspruch aktiv einen Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation zu leisten, leitet sich aus dem Leitbild und der Hochschulentwicklungsplanung der HfMDK ab. Im Hochschulleitbild ist sie folgendermaßen verankert:
- „Wir handeln im gesellschaftlichen Auftrag“, und
- „Unser Bildungsverständnis beruht auf den Werten der Aufklärung und trägt den Ansprüchen des 21. Jahrhunderts Rechnung“
Dies sind Grundsätze, auf die sich die Hochschulmitglieder der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) 2014 in ihrem Leitbild einigten. In der aktuellen Hochschulentwicklungsplanung (2021-2025) setzt sich die HfMDK als Hochschul-Ziel, die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten sowie sich auf die Gegenwart und die aktuelle gesellschaftliche Realität zu beziehen. Dabei wird Nachhaltigkeit als übergeordnetes Ziel für alle Leistungsdimensionen benannt. Als Governance-Ziel soll die Verantwortung für das eigene Tun wahrgenommen werden, wodurch alle Hochschulangehörigen in der Mitverantwortung sind, die Wirkung ihres Tuns verstehen und reflektieren zu können.
Somit bekennt sich die HfMDK zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und damit auch zur notwendigen Auseinandersetzung mit Fragen der Nachhaltigkeit. In Anerkennung dieser Verantwortung nehmen wir über unser Selbstverständnis auch die verbindlichen, global bis lokal geltenden, Rahmenbedingungen wahr, um unseren Beitrag zu einer sozial-ökologischen Transformation zu leisten.
Diese verbindlichen Rahmenbedingungen sind:
- Die 17 Nachhaltigkeitsziele, die auch die Grundlage für die deutsche und hessische Nachhaltigkeitsstrategie bilden.
- Das Pariser Klimaschutzabkommen.
- Das Hessische Hochschulgesetz
- § 3 (4) HSG bestimmt, dass die Aufgaben der Hochschule nach den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten sind und Hochschulen wirken bei der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen mit.
- In § 15 (1) wird u. a. die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Studium und Lehre festgeschrieben.
- Das Hessische Klimagesetz verpflichtet, dass die hessische Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral arbeitet. Ab dem Jahr 2026 werden in landeseigenen Gebäuden bei der Umrüstung oder Neuausstattung der Gebäudetechnik grundsätzlich nur Anlagen verwendet, die erneuerbare Energien nutzen. Bis 2026 ist die Erstellung eines Maßnahmenplans zum klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 fertigzustellen und die Umsetzung 2028 zu beginnen.
- Im Hessischen Energiegesetz wird ab November 2024 die anteilige Installation von Photovoltaik auf Dachflächen von bestehenden landeseigenen Gebäuden vorgeschrieben sowie die Sanierung von bestehenden landeseigenen Gebäuden, damit Klimaneutralität erreicht werden kann.
- Im Hessischen Hochschulpakt 2021-2025 ist die sozialökologische Transformation der hessischen Hochschullandschaft fest verankert und beschreibt fünf Handlungsfelder (Governance, Lehre, Forschung, Transfer und Betrieb)
- In der dazugehörigen Zielvereinbarung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat die HfMDK sich zur gesellschaftlichen Verantwortung bekannt.
- Mit dem genehmigten Drittmittelantrag im Rahmen der Förderlinie Innovations- und Strukturentwicklungsbudget (IB) zur Umsetzung des hessischen Hochschulpaktes 2021-2025 wurden Personalmittel sowie Sachmittel für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und die damit einhergehende Maßnahmenumsetzung bewilligt.