Nutzung E-Ladesäulen
Der Kabinettsausschusses Staatsmodernisierung hat den Beschluss gefasst, Strom für die Ladung privater Elektrofahrzeuge von Landesmitarbeitenden an der landeseigenen Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2030 kostenfrei abzugeben. Zur Nutzung der Ladeinfrastruktur der Hochschule (Ladeplatz Tiefgarage) ist ein Antrag einzureichen. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular. Anschließend ist der Ablauf wie folgt:
- Es wird geprüft, ob Sie als die antragstellende Person laut Kabinettsbeschluss berechtigt sind.
- Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Bei Berechtigung wird die Ladekarte gegen Unterschrift und vorheriger Unterweisung am Standort der Ladesäulen durch den Hausdienst ausgegeben.
Die Ladekarte ist nach Beschäftigungsende zurückzugeben.
Bitte vor Antragstellung lesen
Nutzungsregelung Ladeinfrastruktur