Promotion

An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt verleiht der Fachbereich 2 in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik und der Fachbereich 3 im Fach Tanzwissenschaft den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) aufgrund des Nachweises einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine Dissertation und eine mündliche Prüfung (Disputation).

Die Zulassung zum Promotionsstudium erfordert einen Master- oder Lehramtsabschluss für Gymnasien in Musikwissenschaft, Musikpädagogik oder Tanzwissenschaft. Die Einzelheiten und erweiterte Optionen sind in der Promotionsordnung in §4 und §5 festgehalten.

Promotionsordnung der HfMDK Frankfurt (2023)

[132/2023, 10.07.2023]

Promotions­ausschuss

Promotions­ausschuss

Für alle Promotionsangelegenheiten und insbesondere für die Organisation der Promotion ist der Promotionsausschuss der HfMDK zuständig. Dem Promotionsausschuss gehören die Professor*innen und die habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an, die an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst die Fächer Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Tanzwissenschaft vertreten. 

Vorsitzende: Prof. Dr. Christina Richter-Ibáñez 
Stellvertretender Vorsitzender: PD Dr. Rainer Heyink

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