Kirchenmusik Bachelor
Studium & Berufsfeld
Der Studiengang Bachelor of Music „Evangelische Kirchenmusik“ bzw. „Katholische Kirchenmusik“ führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für eine Tätigkeit als Kantorin/ Kantor und Organistin/ Organist im kirchlichen Dienst auf sogenannten B-Stellen oder vergleichbaren Positionen.
Vielfalt bestimmt das Berufsfeld
Die so ausgebildeten Kirchenmusiker*innen sind fähig, in einer Kirchengemeinde und darüber hinaus – etwa im Rahmen eines Dekanats oder Kirchenkreises – kirchenmusikalische Aufgaben auszuüben. Dies gilt für alle Gottesdienstformen, bei Konzerten und Aufführungen sowie für die kirchliche und allgemeine Bildungs- und Kulturarbeit.
Darüber hinaus werden Studierenden Kenntnisse vermittelt, die es ihnen ermöglichen, Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen zu übernehmen, kirchliche Gremien in Fachfragen zu beraten und Kirchenmusik in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
Alle Perspektiven der Kirchenmusik
Ziel des Studiums ist die Förderung der einzelnen Persönlichkeit auf hohem künstlerischem Niveau, die Entwicklung instrumental- und dirigiertechnischer, pädagogischer, wissenschaftlicher und kommunikativer Fähigkeiten, basierend auf einer umfassenden musikalischen Bildung.
Studienverlaufsplan Bachelor Kirchenmusik (2023)
Modulbeschreibungen Bachelor Kirchenmusik (2023)
Merkblatt: Anforderungen in den Prüfungen (BA Kirchenmusik)
Stand: 21.07.2023
Termine & Fristen
Kirchenmusik: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2025/2026
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Kirchenmusik Bachelor (evangelisch/katholisch) erfolgt in den Fächern Orgel, Gemeindebegleitung/Improvisation, Klavier, Gesang, Chorleitung, Hörfähigkeit und Musiktheorie.
Eine an einer staatlichen oder kirchlichen Ausbildungsstätte abgelegte Prüfung oder ein an einer anderen Musikhochschule durchgeführter Teil eines Kirchenmusikstudiums oder ein anderes einschlägiges Hochschulstudium können zur Verkürzung der Studienzeit angerechnet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
Mustertests und Lösungen
Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Mustertest Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Lösungen Mustertest Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Notenbeispiele Musiktheorie
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Bitte beachten:
- Die Prüfung findet in zwei Teilen statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken; im ersten Teil wird das Hauptfach geprüft; wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen; dieser besteht aus den Prüfungen in den Pflichtfächern
- Die in der Eignungsprüfung des Fachbereichs 1 erbrachten Leistungen haben den Grad künstlerischer Begabung nachzuweisen, der eine Berufsfähigkeit erwarten lässt
- Bei den Prüfungsinhalten genannten Beispiele sind Hinweise für den Mindestschwierigkeitsgrad
- Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese durch Klavier oder Cembalo; die*der Begleiter*in wird von der Hochschule gestellt; wird sie von der*dem Bewerber*in selbst gestellt, ist dies der Hochschule rechtzeitig bekannt zu geben
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt
Stand: 27.05.2019
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) (2023)
[130/2023, 23.06.2023]