Kirchenmusik Master
Studium & Berufsfeld
Der kirchenmusikalische Masterstudiengang stellt neben dem Bachelorstudiengang einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Mit dem Abschluss erfüllen Absolvent*innen die kirchlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Dienst als Kantor*in und Organist*in auf sogenannten A-Stellen oder vergleichbaren Positionen.
Vielfalt bestimmt das Berufsfeld
Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusiker*innen in besonderer Weise zu herausragenden künstlerischen und theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern. Sie sind zudem in der Lage, die Fachaufsicht und gegebenenfalls auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen zu übernehmen, kirchliche Gremien in Fachfragen zu beraten und Kirchenmusik in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
Studienverlaufsplan Master Kirchenmusik (2023)
Modulbeschreibungen Master Kirchenmusik (2023)
Merkblatt: Anforderungen in den Prüfungen (MA Kirchenmusik)
Stand: 21.07.2023
Termine & Fristen
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder einen Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Kirchenmusik Master (evangelisch/katholisch) erfolgt in den Fächern Orgel, Gemeindebegleitung/Improvisation, Klavier, Gesang und Chorleitung.
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt
Stand: 27.05.2019
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) (2023)
[131/2023, 23.06.2023]