Konzert­examen

Nahaufnahme von Händen, die Klavier spielen.
(Foto: Ramon Haindl)

Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Das Konzertexamen ist der höchste an Sänger*innen oder Instrumentalist*innen zu vergebende postgraduale Abschluss der HfMDK Frankfurt. Der Studiengang kann nach einem mit einer Diplomprüfung, einer Masterprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossenen Studium in folgenden Fächern absolviert werden:

  • Fachgruppe A: Blockflöte, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Harfe, Schlagzeug
  • Fachgruppe B: Gesang
  • Fachgruppe C: Gitarre, Laute
  • Fachgruppe D: Historische Instrumente (Streicher, Bläser und Hammerklavier)
  • Fachgruppe E: Streicher (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass und Streicherkammermusik)
  • Fachgruppe F: Tasteninstrumente (Klavier, Cembalo, Orgel und Klavierkammermusik ab Duo (Klavier und mindestens ein Melodieinstrument))

Das Studium besteht vorwiegend aus Einzelunterricht im Hauptfach.

Studierende von Orchesterinstrumenten können bei Bedarf zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik herangezogen werden.

4 Semester
Regelstudienzeit
zum Wintersemester
Studienbeginn
Konzertexamen
Abschluss
Deutsch
Sprache
Die vier Musiker des Eliot Quartetts mit ihren Instrumenten in einer Lagerhalle.
(Foto: Thomas Stimmel)
»Zu festen Kammermusik-Ensembles, deren Mitglieder oft ihr solistisches Studium bereits abgeschlossen haben, passt das Konzertexamen in besonderer Weise. Der Unterricht lässt sich hier perfekt auf eine bereits begonnene Konzert-Tätigkeit oder geplante Wettbewerbe abstimmen. Diese Freiheit in der Arbeit ist uns grandiose Unterstützung und wertvolle Ergänzung. So konnten wir nicht nur von der musikalischen Qualität unseres Mentors, Prof. Tim Vogler, profitieren sondern auch von seinem riesigen Erfahrungsschatz als Quartett-Spieler mit einer 35 Jahre umspannenden Weltkarriere. Am Beginn des eigenen Quartett-Lebens stehend ist diese Komponente des „KE“ für uns besonders wertvoll. «Michael Preuß, Cellist des Eliot Quartetts

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202501.03.2025

Konzertexamen: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2025/2026

15.01.202501.03.2025
02.06.202507.06.2025

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2025/2026*

02.06.202507.06.2025
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WS = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Abschluss eines Studiums durch eine Diplomprüfung, eine Masterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung mit gleichem Hauptfach.

Erfolgreiche zweistufige Zulassungsprüfung in Form einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung; zur Hauptprüfung wird zugelassen, wer die Vorprüfung besteht.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Digitale Vorauswahl

Digitale Vorauswahl

In einigen Fächern gibt es eine digitale Video-Vorrunde in der Eignungsprüfung.
Nachfolgend finden Sie zunächst die Anforderungen in der digitalen Vorauswahl für die betreffenden Instrumente und unter den einzelnen Fachgruppen darunter die instrumentenspezifischen Anforderungen für die Präsenzeignungsprüfung.

Technische Anforderungen für alle betreffenden Instrumente

Bitte bemühen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine gute Ton- und Bildqualität. Jedoch ist es nicht erforderlich, eine professionelle Studioaufnahme herzustellen. In der Auswahl der Aufnahmegeräte sind Sie frei.

Sie müssen während des Spiels im Bild sichtbar bleiben und eindeutig identifizierbar sein. Innerhalb der Werke (Einzelsätze bei zyklischen Werken wie Sonaten oder Suiten) sind keine Bild- oder Tonschnitte erlaubt. Es werden auch Videoaufnahmen akzeptiert, die bereits zu einer anderen Gelegenheit produziert wurden; dabei sind auch Einstellungen verschiedener Kameras zulässig.

Die Aufnahmen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Bitte laden Sie Ihre Videos auf eine Streaming-Plattform Ihrer Wahl hoch (z.B. YouTube, Vimeo, Clouds, etc.). Die Videos müssen ohne Passwort abrufbar sein und ohne Download der Datei gestreamt werden können.

Bitte erstellen Sie pro Werk (z.B. eine Sonate, Suite, Arie) eine Video-Datei. Sie können bis zu 6 Links zur Verfügung stellen.

Fachliche Anforderungen in der digitalen Vorauswahl

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Die*der Bewerber*in legt mit der Anmeldung zur Prüfung ein entsprechendes Programm für das jeweilige Instrument nach den untenstehenden, nach Fachgruppen differenzierten Vorgaben vor. Entspricht das vorbereitete Programm nicht den unten genannten Vorgaben, ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich. Bei einer Wiederholung der Zulassungsprüfung dürfen Werke, die bereits in der ersten Prüfung vorgetragen wurden, nicht erneut angegeben werden.

Programme der Eignungsprüfung

Prüfungsablauf und Prüfungsdauer

Vorprüfung

Die Dauer der reinen Vortragszeit in der Vorprüfung beträgt bei Instrumenten der Fachgruppe
A: 20 Minuten
B: 15 Minuten
C: 20 Minuten
D: 15 Minuten
E: 10 Minuten
F: 15 Minuten

Für die Vorprüfung wählt die Prüfungskommission zu Beginn und während der Prüfung aus dem mit dem Zulassungsantrag eingereichten Programm eine Vortragsfolge von Werken und/oder Werkteilen aus.

Hauptprüfung

Die Hauptprüfung wird nur durchgeführt, wenn die Vorprüfung bestanden ist. Die Dauer der reinen Vortragszeit in der Hauptprüfung beträgt jeweils 20 Minuten. Für die Hauptprüfung wählt die Prüfungskommission aus dem mit dem Zulassungsantrag eingereichten Programm eine Vortragsfolge von Werken und/oder Werkteilen aus. Die Prüfungskommission kann einen Wechsel der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber angegebenen Werke aus sachlichem Grund bis zum Beginn der Prüfung zulassen.

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Studien- und Prüfungsordnung des Konzertexamens (2016)

[10. Mai 2016]

Fragen & Kontakt

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