Konzertexamen
Studium & Berufsfeld
Das Konzertexamen ist der höchste an Sänger*innen oder Instrumentalist*innen zu vergebende postgraduale Abschluss der HfMDK Frankfurt. Der Studiengang kann nach einem mit einer Diplomprüfung, einer Masterprüfung oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossenen Studium in folgenden Fächern absolviert werden:
- Fachgruppe A: Blockflöte, Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Harfe, Schlagzeug
- Fachgruppe B: Gesang
- Fachgruppe C: Gitarre, Laute
- Fachgruppe D: Historische Instrumente (Streicher, Bläser und Hammerklavier)
- Fachgruppe E: Streicher (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass und Streicherkammermusik)
- Fachgruppe F: Tasteninstrumente (Klavier, Cembalo, Orgel und Klavierkammermusik ab Duo (Klavier und mindestens ein Melodieinstrument))
Das Studium besteht vorwiegend aus Einzelunterricht im Hauptfach.
Studierende von Orchesterinstrumenten können bei Bedarf zur Mitwirkung im Hochschulorchester und in der Kammermusik herangezogen werden.
»Zu festen Kammermusik-Ensembles, deren Mitglieder oft ihr solistisches Studium bereits abgeschlossen haben, passt das Konzertexamen in besonderer Weise. Der Unterricht lässt sich hier perfekt auf eine bereits begonnene Konzert-Tätigkeit oder geplante Wettbewerbe abstimmen. Diese Freiheit in der Arbeit ist uns grandiose Unterstützung und wertvolle Ergänzung. So konnten wir nicht nur von der musikalischen Qualität unseres Mentors, Prof. Tim Vogler, profitieren sondern auch von seinem riesigen Erfahrungsschatz als Quartett-Spieler mit einer 35 Jahre umspannenden Weltkarriere. Am Beginn des eigenen Quartett-Lebens stehend ist diese Komponente des „KE“ für uns besonders wertvoll. «Michael Preuß, Cellist des Eliot Quartetts
Termine & Fristen
Konzertexamen: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2025/2026
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WS = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Abschluss eines Studiums durch eine Diplomprüfung, eine Masterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung mit gleichem Hauptfach.
Erfolgreiche zweistufige Zulassungsprüfung in Form einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung; zur Hauptprüfung wird zugelassen, wer die Vorprüfung besteht.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Digitale Vorauswahl
In einigen Fächern gibt es eine digitale Video-Vorrunde in der Eignungsprüfung.
Nachfolgend finden Sie zunächst die Anforderungen in der digitalen Vorauswahl für die betreffenden Instrumente und unter den einzelnen Fachgruppen darunter die instrumentenspezifischen Anforderungen für die Präsenzeignungsprüfung.
Technische Anforderungen für alle betreffenden Instrumente
Bitte bemühen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine gute Ton- und Bildqualität. Jedoch ist es nicht erforderlich, eine professionelle Studioaufnahme herzustellen. In der Auswahl der Aufnahmegeräte sind Sie frei.
Sie müssen während des Spiels im Bild sichtbar bleiben und eindeutig identifizierbar sein. Innerhalb der Werke (Einzelsätze bei zyklischen Werken wie Sonaten oder Suiten) sind keine Bild- oder Tonschnitte erlaubt. Es werden auch Videoaufnahmen akzeptiert, die bereits zu einer anderen Gelegenheit produziert wurden; dabei sind auch Einstellungen verschiedener Kameras zulässig.
Die Aufnahmen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bitte laden Sie Ihre Videos auf eine Streaming-Plattform Ihrer Wahl hoch (z.B. YouTube, Vimeo, Clouds, etc.). Die Videos müssen ohne Passwort abrufbar sein und ohne Download der Datei gestreamt werden können.
Bitte erstellen Sie pro Werk (z.B. eine Sonate, Suite, Arie) eine Video-Datei. Sie können bis zu 6 Links zur Verfügung stellen.
Fachliche Anforderungen in der digitalen Vorauswahl
Eignungsprüfung
Die*der Bewerber*in legt mit der Anmeldung zur Prüfung ein entsprechendes Programm für das jeweilige Instrument nach den untenstehenden, nach Fachgruppen differenzierten Vorgaben vor. Entspricht das vorbereitete Programm nicht den unten genannten Vorgaben, ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich. Bei einer Wiederholung der Zulassungsprüfung dürfen Werke, die bereits in der ersten Prüfung vorgetragen wurden, nicht erneut angegeben werden.
Programme der Eignungsprüfung
Prüfungsablauf und Prüfungsdauer
Vorprüfung
Die Dauer der reinen Vortragszeit in der Vorprüfung beträgt bei Instrumenten der Fachgruppe
A: 20 Minuten
B: 15 Minuten
C: 20 Minuten
D: 15 Minuten
E: 10 Minuten
F: 15 Minuten
Für die Vorprüfung wählt die Prüfungskommission zu Beginn und während der Prüfung aus dem mit dem Zulassungsantrag eingereichten Programm eine Vortragsfolge von Werken und/oder Werkteilen aus.
Hauptprüfung
Die Hauptprüfung wird nur durchgeführt, wenn die Vorprüfung bestanden ist. Die Dauer der reinen Vortragszeit in der Hauptprüfung beträgt jeweils 20 Minuten. Für die Hauptprüfung wählt die Prüfungskommission aus dem mit dem Zulassungsantrag eingereichten Programm eine Vortragsfolge von Werken und/oder Werkteilen aus. Die Prüfungskommission kann einen Wechsel der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber angegebenen Werke aus sachlichem Grund bis zum Beginn der Prüfung zulassen.
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Studien- und Prüfungsordnung des Konzertexamens (2016)
[10. Mai 2016]