Musik­pädagogik Master

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Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Der Masterstudiengang Musikpädagogik hat zum Ziel, Expertise für eine professionelle Musikpädagogik in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern außerhalb der allgemeinbildenden Schule aufzubauen und den facheigenen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Er bildet zur Durchführung fachbezogener und transdisziplinärer Forschung aus.

Nebst der Musikwissenschaft und der Pädagogik sind die Psychologie (für das musikalische Lernen und die musikalische Entwicklung), die Soziologie und die Ethnologie (für die gesellschaftliche Bedeutung der Musik und der Multikulturalität) zentrale Bezugsdisziplinen.

Viele Lehrveranstaltungen und Projekte des Masters Musikpädagogik erfolgen zusammen mit anderen Studiengängen an der HfMDK (unter anderem mit den Lehramtsstudiengängen Musik, der Instrumentalpädagogik, dem Tanz, dem Theater- und Orchestermanagement, der Kirchenmusik).

Musikpädagogik Master: Studienverlaufsplan und Module

4 Semester
Regelstudienzeit
zum Winter- und Sommersemester
Studienbeginn
Master of Arts (M.A.)
Abschluss
120 CP
Credit Points
Deutsch
Sprache
Akkreditiert durch ACQUIN
Besonderes

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

01.10.202401.12.2024

MA Musikpädagogik: Bewerbungsfrist zum SoSe 2025

01.10.202401.12.2024
17.01.202520.01.2025

MA Musikpädagogik: Eignungsprüfung zum SoSe 2025**

17.01.202520.01.2025
subject to change

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen. 

Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Oktober bis zum 1. Dezember für das darauffolgende Sommersemester und vom 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegengenommen.

Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Bewerbungsunterlagen

Neben den Unterlagen, die im Dokument mit den Hinweisen zum Bewerbungsverfahren genannt sind, sind bei Bewerbungen für den Master Musikpädagogik noch folgende Dokumente einzureichen:

  • Essay von 3-5 Seiten über die eigene musikalische Biografie, aus welchem das Fachinteresse, musikpraktische Bildung und Erfahrungen, Erfahrungen im pädagogischen Bezug und die Fähigkeiten zur Reflexion und Selbstdistanzierung hervorgehen.
  • Portfolio mit dem Nachweis über die Art und Dauer der musikalischen Bildung (Instrumental-, Gesangs- Tanzunterricht), musikpädagogischer Praxis (Chormitgliedschaft, Band- und Ensemblespiel/-leitung, Songwriting etc.), pädagogische Qualifikationen, Projektarbeit u.a.m. 

Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung erfolgt im Rahmen eines Gesprächs auf der Grundlage des Essays über die musikalische Biografie des Bewerbers oder der Bewerberin. Es findet zwischen dem Bewerber oder der Bewerberin, der Studiengangsleiterin und einer weiteren Fachperson als Beisitzerin oder Beisitzer statt. Der genaue Termin wird den Eingeladenen nach Bewerbungsschluss für das Sommersemester bis Ende Dezember und für das Wintersemester bis Ende Juni per Mail mitgeteilt. Die Gespräche erfolgen Ende Januar bzw. Mitte Juli.

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt

Stand: 27.05.2019

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Musikpädagogik (2022)

[114/2022, 01.06.2022]

Fragen & Kontakt

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