Antidiskriminierungsbeauftragte
Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt steht für einen von Achtung und Toleranz geprägten Arbeits- und Studienort, an dem ein freundlicher, wertschätzender und respektvoller Umgang gepflegt wird.
Dennoch kann es im Hochschulkontext zu Situationen kommen, die verunsichern, irritieren, benachteiligen oder beängstigen. Zur Unterstützung in diesen Situationen stehen wir Ihnen als Berater*innen der HfMDK vertrauensvoll zur Seite.
Sprechen Sie uns an. Wir hören zu!
... Wenn Sie diskriminierendes Verhalten erleben oder beobachten.
Verbale oder non-verbale Herabwürdigung wegen
- der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
- der sozialen Herkunft
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters
- der sexuellen Identität
... Wenn Sie sexuell belästigt werden.
Es gibt verbale, non-verbale und physische Formen der sexuellen Belästigung:
Beispiele für verbale Formen:
- sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
- mehrdeutige Kommentare mit sexueller Konnotation
- Fragen mit sexuellem Inhalt, z.B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre,
- Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z.B. „Setz dich auf meinen Schoß!“
- sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
- versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
- Erpressung sexueller Gefälligkeiten
Beispiele für die nonverbale Ebene:
- aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
- Hinterherpfeifen
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
- unsittliches Entblößen
- Stalking
Beispiele für Formen der Belästigung auf physischer Ebene:
- jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
- körperliche Annäherung, Herandrängeln, die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren
- körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
Auch auf digitaler Ebene können sexuelle Grenzverletzungen geschehen:
- unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
- unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
Sexuelle Belästigung ist verboten.
Die Grenze zwischen einem Flirt und einer sexuellen Belästigung ist klar definiert. Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Ein übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person. Nehmen Sie Ihre Empfindung ernst, wenn Sie eine Situation als unangenehm, unangemessen oder beängstigend erleben oder eine solche beobachten.
Begegnung. Nähe. Grenzen. Ein Handbuch für den Hochschulalltag.
PDF-Version des Handbuchs zum Herunterladen (Oktober 2022)
... Wenn Sie Fragen und Zweifel haben und diese im geschützten Raum thematisieren wollen.
Alle Beratenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir unterstützen Sie dabei, das Geschehene einzuordnen und zu verarbeiten, klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Handlungsoptionen und informieren Sie über weitere Beratungsangebote. Außerdem finden Sie hier Hilfe bei der Entscheidung, ob eine förmliche Beschwerde eingereicht werden sollte.
Eine förmliche Beschwerde kann bei der Beschwerdestelle eingereicht werden. Die Beschwerde eröffnet ein Verfahren, das die Hochschulleitung involviert und bei dem die Namen der Beteiligten bekannt werden. Es unterliegt dann also nicht mehr der Vertraulichkeit. Die Hochschulleitung wird jedoch Ihre Schutzbelange berücksichtigen und darauf hinwirken, dass der*dem Beschwerdeführenden kein Nachteil entsteht. Das Verfahren eröffnet die Möglichkeit, Sanktionen gegen die diskriminierenden Personen zu verhängen.
Sie können unser Beratungsangebot auch unter Wahrung Ihrer Anonymität nutzen, indem Sie eine dritte Person Ihres Vertrauens einschalten oder die Beratung unter Verwendung eines Pseudonyms wahrnehmen.
Antidiskriminierungsrichtlinie der HfMDK (2019)
[78/2019, 31.01.2019]
Hochschulübergreifende Empfehlungen und externe Anlaufstellen
Thema Machtmissbrauch
Positionspapier und Empfehlungen der RKM (2024)
Die deutschen Musikhochschulen erkennen an, dass es Machtmissbrauch an ihren Hochschulen gibt und wollen aktiv dagegen vorgehen. Zu diesem Schwerpunktthema hat die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) im Rahmen ihrer Tagung vom 6. bis zum 8. Mai 2024 in Hamburg einstimmig ein Positionspapier und Handlungsempfehlungen beschlossen. HfMDK-Präsident Prof. Elmar Fulda wirkte in der Arbeitsgruppe mit, die diese Papiere entwickelt hat. Die Handlungsempfehlungen sollen als erweiterbare Toolbox für zukünftige Präventionsmaßnahmen dienen und Hochschulleitungen helfen, Strukturen, die missbräuchliches Verhalten begünstigen, zu identifizieren und zu verändern.
Positionspapier der RKM
zum Umgang mit Machtmissbrauch an Musikhochschulen. (7. Mai 2024)
Handlungsempfehlungen der RKM
Empfehlung zu Maßnahmen gegen Machtmissbrauch der HRK (2024)
Fälle von Machtmissbrauch an Hochschulen, insbesondere gegenüber Studierenden und sich qualifizierenden Wissenschaftler*innen, in den vergangenen Jahren verdeutlichen, dass eine kontinuierliche Überprüfung und nötigenfalls Erweiterung bestehender Schutzvorkehrungen geboten ist. Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat deshalb am 14. Mai 2024 in ihrer Sitzung in Fulda eine Empfehlung zu Maßnahmen verabschiedet, die Machtmissbrauch sichtbar machen, sanktionieren und verhindern sowie Betroffene bestmöglich unterstützen sollen.
Macht und Verantwortung
Thema Antidiskriminierung
ADiBe – hessenweite Antidiskriminierungsberatung
Das ADiBe-Netzwerk Hessen, ein Angebot der Antidiskriminierungsstelle des Landes Hessen, bietet eine erweiterte und umfängliche Antidiskriminierungsberatung an. Wer sich aus rassistischen Gründen, wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts bzw. der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des (Lebens-) Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt sieht, kann sich vertrauensvoll an die Stelle wenden.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie informiert darüber, was Diskriminierung ist und was man dagegen tun kann, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und berichtet an den Deutschen Bundestag. Jeder Mensch, der Diskriminierung erlebt hat, kann sich an uns wenden und beraten lassen.
OFEK e.V.
OFEK e.V. ist die erste Fachberatungsstelle in Deutschland, die auf Antisemitismus und Community-basierte Betroffenenberatung spezialisiert ist. OFEK berät, begleitet und unterstützt Betroffene, ihre Angehörigen sowie Zeug*innen antisemitischer Vorfälle und Gewalttaten.
RIAS Hessen
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen (RIAS Hessen) widmet sich in erster Linie der Unterstützung von Betroffenen von antisemitischen Vorfällen und der hessenweiten Dokumentation von Antisemitismus. RIAS Hessen ist angebunden an das Demokratiezentrum Hessen an der Universität Marburg.