Lehramt Musik für Gymnasien (L3)
Studium & Berufsfeld
Die werdenden Schulmusiker*innen werden als Pädagog*innen, als Wissenschaftler*innen und nicht zuletzt als Künstler*innen qualifiziert, die ihr Fach beherrschen und weitergeben möchten.
Das Studium bietet die Verbindung von Theorie und Praxis sowie die Erfahrung möglichst vieler musikalischer Formen und Stile aus Geschichte und Gegenwart. Die Studienordnung thematisiert deshalb klassische und populäre Musik, historische und aktuelle Musikkulturen, solistische und Ensemblearbeit, Lern- und Darstellungsmethoden, Musik für Kinder und Erwachsene, intra- und interkulturelle Aspekte sowie interdisziplinäre Zugangsweisen. Der Bezug zum späteren Berufsfeld wird durch Schulpraktika und schulbezogene Lehrangebote hergestellt.
Zur Ausbildung gehört auch, die Bedeutung und Notwendigkeit von Musik als eines Grundbestandteils aller Kultur zu beschreiben, ihre Bedingungen, Folgen und Wirkung zu analysieren und zu reflektieren, die Leistung von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern sowie Kritikerinnen und Kritikern zu evaluieren und, soweit erforderlich, zu beeinflussen. Das Lehrangebot soll breites musikalisches Lernen, Verstehen und Können ermöglichen; die Ansätze greifen dabei ineinander, um dem Ideal denkender und selbstkritischer Musikerinnen, Musiker sowie Pädagoginnen und Pädagogen nahezukommen.
Im Rahmen des Lehramtsstudiums L3 können folgende Hauptfächer studiert werden:
Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Viola, Violine und Violoncello
...und für populäre Musik:
Drumset, E-Bass, E-Gitarre, Flöte, Gesang, Gitarre, Keyboards, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Mallets, Percussion, Posaune, Saxophon, Trompete und Violine
Termine & Fristen
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Diese wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Bitte beachten Sie, dass es in absehbarer Zeit Ergänzungen zu den Hinweisen zur Eignungsprüfung gibt. Bitte schauen Sie ab Oktober nach den neuen Informationen!
Die Eignungsprüfung besteht aus 8 Prüfungsteilen:
- Instrumentales oder vokales Hauptfach (ca. 15 Minuten, Schlagzeug ca. 20 Minuten)
- Pflichtfach Klavier (ca. 10 Minuten)
- Pflichtfach Gesang und Sprechen (Gesang ca. 7 Minuten, Sprechen ca. 3 Minuten)
- Hörfähigkeit (schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich ca. 10 Minuten)
- Musiktheorie/ Musikalische Allgemeinbildung (schriftlich, ca. 90 Minuten)
- Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
- Improvisierte Liedbegleitung (ca. 10 Minuten)
- Gespräch mit der Kommission (unbewertet)
1. Instrumentales oder vokales Hauptfach
(ca. 15 Minuten - Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets: ca. 20 Minuten)
1.1. Mögliche klassische Hauptfächer sind:
Klavier, Orgel, Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Harfe, Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass
1.2. Mögliche Pop/Jazz-Hauptfächer sind:
Klavier/Keyboards, Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, Flöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Violine, Drumset, Percussion, Mallets
1.3. Mögliche weitere Hauptfächer sind:
Ensembleleitung, Improvisation und Liedbegleitung (Klavier)
Maßgeblich für die Bewertung ist die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung.
Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfächern aus der Populären Musik haben folgende Möglichkeiten für die Begleitung ihrer Vorträge:
- Begleitung durch eine studentische Band (vorherige Absprache notwendig)
- Begleitung durch mitgebrachte Musikerinnen und Musiker
- mitgebrachtes Playalong anstelle einer Live-Begleitung
Das geforderte klassische Werk wird, falls nötig, von einer/einem Korrepetitor/in der HfMDK begleitet.
L3 - Anforderung für die Eignungsprüfung im Hauptfach.pdf
2. Pflichtfach Klavier bzw. Instrumentales Pflichtfach
(ca. 10 Minuten) Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn "Liedbegleitung und Improvisation" als Hauptfach gewählt wurde.
Zwei leichtere Stücke unterschiedlicher Stilistik und unterschiedlichen Charakters.
Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch).
Der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Stücke sollte sich in etwa an folgenden Werken orientieren:
leichte Tanzsätze oder Spielstücke von J.S. Bach, G.F. Händel; leichte Scarlatti-Sonaten; leichte Einzelsätze aus Haydn-Sonaten; Beethoven, Bagatelle op. 119 Nr. 1
R. Schumann: Album für die Jugend (z.B. „Winterzeit“ I und II, „Erinnerung“)
Mendelssohn: Lieder ohne Worte (z.B. op. 30 Nr. 3 oder Nr. 6)
Bartók: Mikrokosmos, ab Band 4; Sonatine
C. Debussy: Jimbo´s Lullaby (aus „Children's Corner")
Aus Genres der Populären Musik: Originalkompositionen oder Bearbeitungen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, z.B.
Christopher Norton: Microjazz, Collection 3
Martha Mier: Jazz, Rags & Blues, Book 3
Bill Boyd: Jazz Sketches, Jazz Delights
Chick Corea: Children's Songs
3. Pflichtfach Gesang und Sprechen
(ca. 10 Minuten). Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn Gesang als Erstfach gewählt wird.
Die Prüfung umfasst:
- Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
- Vortrag eines Kunstlieds oder eines Songs aus dem Bereich Populäre Musik
- Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichts oder Prosatexts nach freier Wahl
Beim Gesangsvortrag sollen eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die Fähigkeit zu elementarer vokaler Gestaltung erkennbar sein.
Eine Klavierbegleitung wird gestellt, die Noten müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch kann die Bewerberin bzw. der Bewerber auch sich selbst am Klavier begleiten oder eine eigene Begleiterin bzw. einen eigenen Begleiter mitbringen.
4. Hörfähigkeit
(schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich: Blattsingen und eventuell weitere mündliche Höraufgaben max. 10 Minuten)
- In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
- Blattsingen wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung geprüft.
- Um zusätzliche Höraufgaben erweitert (ca. 10 Minuten) wird diese Prüfung, wenn die Bewertung des schriftlichen Tests zwischen 8 und 13 Punkten liegt.
Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit A
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Im Video erklärt
5. Musiktheorie / Musikalische Allgemeinbildung
(schriftlich ca. 90 Minuten)
In dieser Prüfung werden Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet:
1. Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern, Dur- und
Mollpentatonik sowie Bluestonleiter)
2. Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
3. Weiterführen von Akkorden im Sinn einer Kadenz
4. Stiltypische Harmonisierung einer Bluesform
5. Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz
6. Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.
L3: Musterklausur Musiktheorie
Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)
L3: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie
Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)
6. Gruppenleitung
(ca. 10 Minuten)
In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe aus Studierenden sowie Mitbewerberinnen und Bewerbern ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes
- Stück
- oder Lied
- oder eine Improvisation nach einer Vorlage.
Die Ausführung kann
- vokal
- und/oder instrumental
- und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls
- Tanz
- oder Bewegung einschließen.
Möglich sind beispielsweise
- Kanon
- rhythmisches Warm-up
- Bewegungslied
- Sprechstück
- Choral
- Volkslied etc..
Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, diverse Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.
7. Improvisierte Liedbegleitung
(ca. 10 Minuten) Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn "Liedbegleitung und Improvisation" als Hauptfach gewählt wurde.
Improvisation und Liedbegleitung (Klavier):
- Kadenzspiel
- Liedbegleitspiel und (ggf.) Improvisation
- Melodieharmonisation
- Vortrag eines notierten Stücks aus der Klavierliteratur. Alternativ Vortrag einer Jazztranskription.
Studiengang L3: Improvisierte Liedbegleitung (Klavier)
Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L3 (2024)
[152/2024, 22.10.2024], gilt ab Sommersemester 2025
Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.