Lehramt Musik für Gymnasien (L3)

Probe des Collegium Musicum (Orchester der Lehramtsstudierenden), Musiker*innen und Dirigent auf der Bühne.
Das Collegium Musicum (Leitung: Prof. Michael Böttcher) ist das Orchester der Lehramtsstudierenden an der HfMDK.(Foto: Hansjörg Rindsberg)

Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Die werdenden Schulmusiker*innen werden als Pädagog*innen, als Wissenschaftler*innen und nicht zuletzt als Künstler*innen qualifiziert, die ihr Fach beherrschen und weitergeben möchten.

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Das Studium bietet die Verbindung von Theorie und Praxis sowie die Erfahrung möglichst vieler musikalischer Formen und Stile aus Geschichte und Gegenwart. Die Studienordnung thematisiert deshalb klassische und populäre Musik, historische und aktuelle Musikkulturen, solistische und Ensemblearbeit, Lern- und Darstellungsmethoden, Musik für Kinder und Erwachsene, intra- und interkulturelle Aspekte sowie interdisziplinäre Zugangsweisen. Der Bezug zum späteren Berufsfeld wird durch Schulpraktika und schulbezogene Lehrangebote hergestellt.

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Zur Ausbildung gehört auch, die Bedeutung und Notwendigkeit von Musik als eines Grundbestandteils aller Kultur zu beschreiben, ihre Bedingungen, Folgen und Wirkung zu analysieren und zu reflektieren, die Leistung von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern sowie Kritikerinnen und Kritikern zu evaluieren und, soweit erforderlich, zu beeinflussen. Das Lehrangebot soll breites musikalisches Lernen, Verstehen und Können ermöglichen; die Ansätze greifen dabei ineinander, um dem Ideal denkender und selbstkritischer Musikerinnen, Musiker sowie Pädagoginnen und Pädagogen nahezukommen.

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Im Rahmen des Lehramtsstudiums L3 können folgende Hauptfächer studiert werden:

Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Viola, Violine und Violoncello 

...und für populäre Musik:

Drumset, E-Bass, E-Gitarre, Flöte, Gesang, Gitarre, Keyboards, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Mallets, Percussion, Posaune, Saxophon, Trompete und Violine

...weitere mögliche Hauptfächer:

Ensembleleitung und Improvisation und Liedbegleitung (Klavier)

9 Semester (einschließlich Prüfungssemester Staatsexamen)
Regelstudienzeit
zum Wintersemester und zum Sommersemester
Studienbeginn
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
Abschluss

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202501.04.2025

Lehramt: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2025/2026

15.01.202501.04.2025
29.01.202531.01.2025

Eignungsprüfungen zum Sommersemester 2025*

29.01.202531.01.2025
02.06.202507.06.2025

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2025/2026*

02.06.202507.06.2025
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Diese wird in der Eignungsprüfung festgestellt.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Bitte beachten Sie, dass es neue Hinweise zur Eignungsprüfung gibt.

Die Eignungsprüfung besteht aus 8 Prüfungsteilen:

  1. Instrumentales oder vokales Hauptfach (ca. 15 Minuten, Schlagzeug ca. 20 Minuten)
  2. Pflichtfach Klavier (ca. 10 Minuten)
  3. Pflichtfach Gesang und Sprechen (Gesang ca. 7 Minuten, Sprechen ca. 3 Minuten)
  4. Hörfähigkeit (schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich ca. 10 Minuten)
  5. Musiktheorie/ Musikalische Allgemeinbildung (schriftlich, ca. 90 Minuten)
  6. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
  7. Improvisierte Liedbegleitung (ca. 10 Minuten)

Außerdem findet ein Gespräch mit der Prüfungskommission statt (unbewertet): Im Gespräch sollen die bisherigen musikalischen Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Beweggründe für das Studium des Fachs Musik thematisiert werden.

Alle Teilprüfungen fließen mit gleicher Gewichtung in die Durchschnittspunktzahl ein.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Gesang, Gesang (Pop/Jazz), Orgel, Klavier, Klavier/Keyboards (Pop/Jazz) oder Liedbegleitung und Improvisation als Künstlerischem Hauptfach: 4 der 7 Teilprüfungen müssen mit mindestens 13 Punkten bestanden werden. In den verbleibenden Teilprüfungen müssen mindestens 8 Punkte erreicht werden. In diesem Fall erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt nach § 60 HessHG Abs. 4 Satz 2. Der Vorbehalt ist erledigt, wenn die Teilprüfungen, die mit weniger als 13 Punkten bewertet wurden, innerhalb der ersten beiden Semester nach Immatrikulation nachgeholt und erfolgreich (mit mindestens 13 Punkten) absolviert werden.

Für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber: 3 der 7 Teilprüfungen müssen mit mindestens 13 Punkten bestanden werden. In den verbleibenden Teilprüfungen müssen mindestens 8 Punkte erreicht werden. In diesem Fall erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt nach § 60 HessHG Abs. 4 Satz 2. Der Vorbehalt ist erledigt, wenn die Teilprüfungen, die mit weniger als 13 Punkten bewertet wurden, innerhalb der ersten beiden Semester nach Immatrikulation nachgeholt und erfolgreich (mit mindestens 13 Punkten) absolviert werden.

1. Instrumentales oder vokales Hauptfach

(ca. 15 Minuten - Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets: ca. 20 Minuten)

1.1. Mögliche klassische Hauptfächer sind:
Klavier, Orgel, Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott,  Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Harfe, Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass

1.2. Mögliche Pop/Jazz-Hauptfächer sind:
Klavier/Keyboards, Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, Flöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Violine, Drumset, Percussion, Mallets

1.3. Mögliche weitere Hauptfächer sind:
Ensembleleitung, Improvisation und Liedbegleitung (Klavier)

Maßgeblich für die Bewertung ist die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung.

Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfächern aus der Populären Musik haben folgende Möglichkeiten für die Begleitung ihrer Vorträge:

  • Begleitung durch eine studentische Band (vorherige Absprache notwendig)
  • Begleitung durch mitgebrachte Musikerinnen und Musiker
  • mitgebrachtes Playalong anstelle einer Live-Begleitung

Das geforderte klassische Werk wird, falls nötig, von einer/einem Korrepetitor/in der HfMDK begleitet.

Anforderung für die Eignungsprüfung im Hauptfach

Anforderungen für die Eignungsprüfung im Hauptfach Improvisation und Liedbegleitung

2. Pflichtfach Klavier bzw. Instrumentales Pflichtfach

(ca. 10 Minuten)  Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn "Liedbegleitung und Improvisation" als Hauptfach gewählt wurde.

Zwei leichtere Stücke unterschiedlicher Stilistik und unterschiedlichen Charakters.
Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch).

Der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Stücke sollte sich in etwa an folgenden Werken orientieren:
leichte Tanzsätze oder Spielstücke von J.S. Bach, G.F. Händel; leichte Scarlatti-Sonaten; leichte Einzelsätze aus Haydn-Sonaten; Beethoven, Bagatelle op. 119 Nr. 1
R. Schumann: Album für die Jugend (z.B. „Winterzeit“ I und II, „Erinnerung“)
Mendelssohn: Lieder ohne Worte (z.B. op. 30 Nr. 3 oder Nr. 6)
Bartók: Mikrokosmos, ab Band 4; Sonatine
C. Debussy: Jimbo´s Lullaby (aus „Children's Corner")

Aus Genres der Populären Musik: Originalkompositionen oder Bearbeitungen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, z.B.
Christopher Norton: Microjazz, Collection 3
Martha Mier: Jazz, Rags & Blues, Book 3
Bill Boyd: Jazz Sketches, Jazz Delights
Chick Corea: Children's Songs

3. Pflichtfach Gesang und Sprechen

(ca. 10 Minuten). Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn Gesang als Erstfach gewählt wird.

Die Prüfung umfasst:

  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
  • Vortrag eines Kunstlieds oder eines Songs aus dem Bereich Populäre Musik
  • Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichts oder Prosatexts nach freier Wahl

Beim Gesangsvortrag sollen eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die Fähigkeit zu elementarer vokaler Gestaltung erkennbar sein.

Eine Klavierbegleitung wird gestellt, die Noten müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch kann die Bewerberin bzw. der Bewerber auch sich selbst am Klavier begleiten oder eine eigene Begleiterin bzw. einen eigenen Begleiter mitbringen.

4. Hörfähigkeit

(schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich: Blattsingen und eventuell weitere mündliche Höraufgaben max. 10 Minuten)

  • In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
  • Blattsingen wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung geprüft.
  • Um zusätzliche Höraufgaben erweitert (ca. 10 Minuten) wird diese Prüfung, wenn die Bewertung des schriftlichen Tests zwischen 8 und 13 Punkten liegt.

Mustertest Hörfähigkeit A

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

Lösungen Mustertest Hörfähigkeit A

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

Im Video erklärt

5. Musiktheorie / Musikalische Allgemeinbildung

(schriftlich ca. 90 Minuten)

In dieser Prüfung werden Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet:

1. Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern, Dur- und
Mollpentatonik sowie Bluestonleiter)
2. Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
3. Weiterführen von Akkorden im Sinn einer Kadenz
4. Stiltypische Harmonisierung einer Bluesform
5. Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz
6. Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.

L3: Musterklausur Musiktheorie

Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

L3: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie

Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

6. Gruppenleitung

(ca. 10 Minuten)

In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe aus Studierenden sowie Mitbewerberinnen und Bewerbern ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes

  • Stück
  • oder Lied
  • oder eine Improvisation nach einer Vorlage.

Die Ausführung kann

  • vokal
  • und/oder instrumental
  • und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls
  • Tanz
  • oder Bewegung einschließen.

Möglich sind beispielsweise

  • Kanon
  • rhythmisches Warm-up
  • Bewegungslied
  • Sprechstück
  • Choral
  • Volkslied etc..

Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, diverse Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.

7. Improvisierte Liedbegleitung

(ca. 10 Minuten)   Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn "Liedbegleitung und Improvisation" als Hauptfach gewählt wurde.

Improvisation und Liedbegleitung (Klavier):

  • Kadenzspiel
  • Liedbegleitspiel und (ggf.) Improvisation
  • Melodieharmonisation

Studiengang L3: Improvisierte Liedbegleitung (Klavier)

Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung

Hilfe gesucht?

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L3 (2024)

[152/2024, 22.10.2024], gilt ab Sommersemester 2025

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.

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