Lehramt Musik für Haupt- und Realschulen (L2)

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Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründetem Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.

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Das Studium verbindet die erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische praktische Musikerfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.

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Im Rahmen des Studiums können folgende Hauptfächer studiert werden:

Klavier, Orgel, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klassisches Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets, Harfe, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, E-Bass, Improvisierte Liedbegleitung (auf einem der Instrumente Klavier, Gitarre oder Akkordeon).

Hinweis: Sollte ein anderes Erstfach, als die hier aufgeführten Hauptfächer gewünscht sein, so wenden Sie sich bitte zur Information und Beratung an den Ausbildungsdirektor Lehramt, Herrn Prof. Ralph Abelein.

7 Semester (einschließlich Prüfungssemester Staatsexamen)
Regelstudienzeit
zum Sommer- und Wintersemester
Studienbeginn
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2), Fachrichtung Musik
Abschluss

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202501.04.2025

Lehramt: Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2025/2026

15.01.202501.04.2025
29.01.202531.01.2025

Eignungsprüfungen zum Sommersemester 2025*

29.01.202531.01.2025
02.06.202507.06.2025

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2025/2026*

02.06.202507.06.2025
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

Was brauche ich für die Bewerbung?

Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus sechs Prüfungsteilen

  1. Instrumentales oder vokales Erstfach (ca. 10 min; Schlagzeug ca. 20 min)
  2. Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre oder Akkordeon, ca. 8 min)
  3. Gesang und Sprechen (ca. 5 min)
  4. Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 40 min, mündlich: ca. 10 min)
  5. Musiktheorie (ca. 60 min)
  6. Gruppenleitung (ca. 10 min)

Außerdem findet ein Gespräch mit der Prüfungskommission statt (unbewertet): Im Gespräch sollen die bisherigen musikalischen Erfahrungen der Bewerberinnen  und Bewerber sowie die Beweggründe für das Studium des Fachs Musik thematisiert werden.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Gesang, Orgel, Klavier, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon oder Improvisierte Liedbegleitung als Künstlerisches Erstfach: 4 der 6 Teilprüfungen 65müssen mit mindestens 13 Punkten bestanden werden. In den verbleibenden Teilprüfungen müssen mindestens 8 Punkte erreicht werden. In diesem Fall erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt nach § 60 HessHG Abs. 4 Satz 2. Der Vorbehalt ist erledigt, wenn die Teilprüfungen, die mit weniger als 13 Punkten bewertet wurden, innerhalb der ersten beiden Semester nach  Immatrikulation nachgeholt und erfolgreich (mit mindestens 13 Punkten) absolviert werden.

Für alle anderen Bewerberinnen und Bewerber: 3 der 6 Teilprüfungen müssen mit mindestens 13 Punkten bestanden werden. In den verbleibenden Teilprüfungen müssen mindestens 8 Punkte erreicht werden. In diesem Fall erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt nach § 60 HessHG Abs. 4 Satz 2. Der Vorbehalt ist erledigt, wenn die Teilprüfungen, die mit weniger als 13 Punkten bewertet wurden, innerhalb der ersten beiden Semester nach Immatrikulation nachgeholt und erfolgreich (mit mindestens 13 Punkten) absolviert werden.

1. Instrumentales oder vokales Erstfach

(Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten; Schlagzeug: ca. 20 Minuten)

Als Erstfach (instrumental oder vokal) wählen Sie eines der im Folgenden aufgeführten Fächer:

Klavier, Orgel, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klassisches Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets, Harfe, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, E-Bass, Improvisierte Liedbegleitung (auf einem der Instrumente Klavier, Gitarre oder Akkordeon).

Studiengänge L2 und L5: Anforderungen für die Eignungsprüfung im instrumentalen oder vokalen Erstfach

Ausführlichere Informationen zu den Prüfungsinhalten

Die Prüfungsinhalte und Anforderungen für das Erstfach Improvisierte Liedbegleitung (Klavier oder Gitarre oder Akkordeon) entnehmen Sie bitte instrumentenspezifisch.

Studiengänge L2 und L5: Erstfach Improvisierte Liedbegleitung (Klavier)

Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung

Studiengänge L2 und L5: Erstfach Improvisierte Liedbegleitung (Gitarre)

Anforderungen für die Eignungsprüfung

Hilfe gesucht?

2. Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre oder Akkordeon)

(Prüfungsdauer: ca. 8 Minuten)

Auf dem gewählten Harmonieinstrument ist folgendes vorzutragen:

  • ein leichtes Stück (entfällt, falls das gewählte Harmonieinstrument mit dem instrumentalen Erstfach identisch ist)
  • Spiel elementarer Begleitformeln (entfällt, falls das Erstfach Improvisierte Liedbegleitung gewählt wird)
  • einfaches Liedbegleitspiel zum eigenen Gesang (entfällt, falls als Erstfach improvisierte Liedbegleitung gewählt wird)

Studiengänge L2 und L5: Anforderungen für die Eignungsprüfung im Harmonieinstrument

Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.

3. Gesang (entfällt, wenn Gesang Erstfach ist) und Sprechen

(Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)

Gesang ist für Bewerberinnen und Bewerber mit instrumentalem Erstfach verpflichtend.

Inhaltliche Anforderungen:

  • Vortrag eines begleiteten Stücks nach freier Wahl
  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
  • Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichtes oder Prosatextes nach freier Wahl

Qualitative Anforderungen:

  • ausreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung für die musikpädagogische Arbeit
  • Ausbildungsfähigkeit der Stimme
  • Fähigkeit zu vokaler Gestaltung

Eine Klavierbegleitung wird gestellt (nicht jedoch eine Gitarrenbegleitung). Die Noten für die Klavierbegleitung müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch darf die Bewerberin / der Bewerber eine eigene Begleiterin / einen eigenen Begleiter (Klavier oder Gitarre) mitbringen oder sich selbst begleiten (Klavier oder Gitarre).

4. Hörfähigkeit

(Prüfungsdauer: schriftlich ca. 40 Minuten; mündlich ca. 10 Minuten)

Der schriftliche Test besteht aus zwei Teilen: dem Hörfähigkeitstest (1) – ca. 40 Minuten – und, nach einer kurzen Pause, den freiwilligen Einstufungsaufgaben (2) – ca. 25 Minuten.

Hörfähigkeitstest

  • In einem schriftlichen Test hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische und harmonische Zusammenhänge sowie Einzelintervalle und Einzelakkorde hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
  • Bei einem schriftlichen Ergebnis zwischen 8 und 13 Punkten (von maximal 25 Punkten) wird der schriftliche Test durch einen mündlichen Test ergänzt.
  • Unabhängig vom schriftlichen Ergebnis wird die Blattsingfähigkeit bei allen Kandidaten geprüft.

Einstufungsaufgaben:

  • Die Teilnahme an den Einstufungsaufgaben ist freiwillig. Sie haben keinerlei Einfluss auf das Bestehen des Hörfähigkeitstests. Sie dienen ausschließlich der sinnvollen Einteilung in Hörkurse auf unterschiedlichen Niveaus, wenn das Studium aufgenommen wird (vgl. Mustertest).

Mustertest Hörfähigkeit C

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

Lösungen Mustertest Hörfähigkeit C

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

Im Video erklärt

5. Musiktheorie

(Prüfungsdauer: ca. 60 Minuten)

In einer schriftlichen Prüfung sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet werden (vgl. Musterklausur):

  • Dur-, Moll- und Kirchentonleitern, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen (Violin- und Bassschlüssel)
  • Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz.

L1, L2, L5: Musterklausur Musiktheorie

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

L1, L2, L5: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie

Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).

6. Gruppenleitung

(Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten)

Diese Prüfung ist eine praktische Prüfung. Die Kandidatin oder der Kandidat erarbeitet ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes Stück oder Lied oder eine Improvisation nach einer Vorlage mit einer Gruppe. Möglich sind beispielsweise Kanon, rhythmisches Warmup, Bewegungslied, Sprechstück, Choral, Volkslied etc. Die Ausführung kann vokal und/oder instrumental und/oder mit Körperinstrumenten erfolgen. Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drumset, div. Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L2 (2023)

[134/2023, 27.06.2023]

Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.

Leitfaden zum Portfolio im Modul 8

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